Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

5318 
Fünfter Teil. 
weise war für die Kassen zu wenig einträglich. Doch wurde die 
Kaufmannschaft gefragt, ob sie sich mit den Hamburgern in Schlesien 
gleichen Markt zu halten getraue, wenn sie von den aus der Nordsee 
gekommenen Waren, die sie erweislich nach Polen oder Schlesien ver⸗ 
schickte, in Stettin an Zoll und Lizent zusammen nur /50/0 und in 
Küstrin an neumärkischem Zoll auch nur /30/0 erlegte, sonst aber 
auf der Oder durch preußische Lande ganz frei passierte. Das be— 
jahte die Kaufmannschaft, obwohl sie für wirksamer erachtete, wenn 
der König sich entschlossen hätte, den Hamburgern und Schlesiern den 
Neuen Graben zu verbieten; sie fügte als weitere Bedingung hin— 
zu, daß der Zoll zu Schwedt und alles Anhalten und Umladen der 
Waren zu Frankfurt erlassen werde, und bat ferner, daß die Zoll—⸗ 
und Lizentbedienten nachdrücklich dahin instruiert würden.) Über 
diese Punkte wurde den zur Regelung des Lizentwesens nach Stettin 
bheorderten Kommissaren, Kammerdirektor Hille und Lizentrat Schumacher, 
die weitere Untersuchung aufgetragen.) Diese brachten zugleich im 
königlichen Auftrag Vorschläge wegen Etablierung eines gemeinnützigen 
Kommerziums mit der Russischen Kompagnie. Die Stettiner Kaufleute 
machten einen Gegenvorschlag zur Errichtung einer Handelskompagnie 
lediglich unter ihnen selbst, um die gegenseitige Jalousie zu heben 
und mit vereinten Kräften den Handel nach Schlesien zu betreiben. 
Sie wurden danach aufgefordert,e) Deputierte nach Berlin zu senden, 
um mit der Russischen Kompagnie zu konferieren, von deren Einrichtumg 
bessere Information einzuziehen und sich dann zu erklären, ob einige 
von ihnen dieser Kompagnie beizutreten sich entschließen wollten. 
Doch hatte keiner genügend flüssiges Kapital, um sich beteiligen zu 
können, auch hatten sie mit dem Handel nach Rußland azu schlechte 
Erfahrungen gemacht. 
Besseren Erfolg hatte das unermüdlich wiederholte Drängen der 
neumärkischen Kammer,. den inländischen Eigenhandel nach Schlesien 
) Kgl. Reskript an pommersche Kammer, 7. Dezember 1725, Erklärung der 
Kaufmannschaft 2. Januar, Bericht des Magistrats v. 28. Januar 1726 Stadt 
Stettin V, 1, 1344) 
2) Reskript pom. 4. Februar 1726 (Ebda.), Relation vom 14. Februar 1726 
(Stettin, Vorp. Lizents. 48 II.). Aktenstück 71. 
) Rejskript vom 9. März 1726. Dies und das übrige findet sich nur er⸗ 
wähnt in Stadt-Archiv Stettin V, 1, 211.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.