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Fünfter Teil.
weise war für die Kassen zu wenig einträglich. Doch wurde die
Kaufmannschaft gefragt, ob sie sich mit den Hamburgern in Schlesien
gleichen Markt zu halten getraue, wenn sie von den aus der Nordsee
gekommenen Waren, die sie erweislich nach Polen oder Schlesien ver⸗
schickte, in Stettin an Zoll und Lizent zusammen nur /50/0 und in
Küstrin an neumärkischem Zoll auch nur /30/0 erlegte, sonst aber
auf der Oder durch preußische Lande ganz frei passierte. Das be—
jahte die Kaufmannschaft, obwohl sie für wirksamer erachtete, wenn
der König sich entschlossen hätte, den Hamburgern und Schlesiern den
Neuen Graben zu verbieten; sie fügte als weitere Bedingung hin—
zu, daß der Zoll zu Schwedt und alles Anhalten und Umladen der
Waren zu Frankfurt erlassen werde, und bat ferner, daß die Zoll—⸗
und Lizentbedienten nachdrücklich dahin instruiert würden.) Über
diese Punkte wurde den zur Regelung des Lizentwesens nach Stettin
bheorderten Kommissaren, Kammerdirektor Hille und Lizentrat Schumacher,
die weitere Untersuchung aufgetragen.) Diese brachten zugleich im
königlichen Auftrag Vorschläge wegen Etablierung eines gemeinnützigen
Kommerziums mit der Russischen Kompagnie. Die Stettiner Kaufleute
machten einen Gegenvorschlag zur Errichtung einer Handelskompagnie
lediglich unter ihnen selbst, um die gegenseitige Jalousie zu heben
und mit vereinten Kräften den Handel nach Schlesien zu betreiben.
Sie wurden danach aufgefordert,e) Deputierte nach Berlin zu senden,
um mit der Russischen Kompagnie zu konferieren, von deren Einrichtumg
bessere Information einzuziehen und sich dann zu erklären, ob einige
von ihnen dieser Kompagnie beizutreten sich entschließen wollten.
Doch hatte keiner genügend flüssiges Kapital, um sich beteiligen zu
können, auch hatten sie mit dem Handel nach Rußland azu schlechte
Erfahrungen gemacht.
Besseren Erfolg hatte das unermüdlich wiederholte Drängen der
neumärkischen Kammer,. den inländischen Eigenhandel nach Schlesien
) Kgl. Reskript an pommersche Kammer, 7. Dezember 1725, Erklärung der
Kaufmannschaft 2. Januar, Bericht des Magistrats v. 28. Januar 1726 Stadt
Stettin V, 1, 1344)
2) Reskript pom. 4. Februar 1726 (Ebda.), Relation vom 14. Februar 1726
(Stettin, Vorp. Lizents. 48 II.). Aktenstück 71.
) Rejskript vom 9. März 1726. Dies und das übrige findet sich nur er⸗
wähnt in Stadt-Archiv Stettin V, 1, 211.