Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Widerstände gegen die Tarifrevision. 
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da die benachbarten Mächte durch allerhand douceurs den schon 
in Abnahme geratenen Handel von Königsberg an sich zu 
ziehen sich angelegen sein ließen, und da erst 17183 die Hand— 
lungsakzise eingeführt worden sei, die tatsächlich eine Erhöhung des 
Zolls darstelle. Sie schlugen nur eine Reihe nicht bedeutender 
Änderungen vor, besonders von schlecht proportionierten Sätzen. 
Das Lizentdirektorium bestritt, daß anderwärts, außer vielleicht in 
Petersburg, der Handel besonders begünstigt werde, im Gegenteil 
biete nur Königsberg die Vorteile einer prompten Expedition und 
eines Nachlasses von 1,50,0 am Zollquantum für Volksführung 
und Schiffergut. Es blieb bei seinem früheren Vorschlage, die 
Handlungsakzise, die vielen Anstoß errege, aufzuheben, den Zoll 
dafür zu erhöhen und dies mit den übrigen Auflagen so anzuordnen, 
daß es nach weniger aussehe und mehr ausmache wie vorher.?) 
Immerhin einigten sich beide auf einen Tarifentwurf, zu 30/0, 
für einige feine Spezereiwaren 60/0, mit Erhöhung für eine Reihe 
von häufig einkommenden Waren. Die vorgeschlagenen Verände— 
rungen waren indessen so gering, daß es keinen Zweck hatte und 
bei den derzeitigen Konjunkturen nur gefährlich war, darum einen 
neuen Tarif zu publizieren. Zumal da das Kommerzium in Preußen 
seit einigen Jahren schlechter als fast im ganzen vorherigen Jahr— 
hundert gewesen sei, der Zar den Handel auf alle Weise an sich 
zu ziehen suche und mit Holland und Frankreich gerade einen 
Kommerzientraktat schließen wolle, dessen Absichten dadurch nur 
gefördert würden.?) 
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So ließ das General-Finanzdirektorium den Plan ganz fallen. 
Ob dieses negative Ergebnis dabei mitgesprochen hat, jedenfalls 
wurde bald danach das ganze preußische Zollwesen zu Königsberg, 
Pillau, Memel und Labiau ihm entzogen und dem General-Kom— 
missariat unterstellt;,) die Einkünfte sollten von 1. Juni 1717 
ab der General-Kriegskasse zufließen. 
1) Bericht der Kommission v. 8., des Liz.⸗Dir. v. 19. Januar 1717. 
2) Gutachten der Geheimen Kammerräte Walter und Culemann auf Befehl 
des Gen.⸗Fin.⸗Dir. 28. Januar 1717. 
9) 22. April 1717 (A. B. Behördenorganisation II, S. 15353f.). Vielleicht 
hängt dies auch damit zusammen, daß damals die Kanalisierung der Niemen— 
Pregelstraße zu Ende geführt war.
	        
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