Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Die Oderstädte und der Rezeß. 639 
Vohltat und Fortschritt empfunden worden war, erkannten die Berliner 
und selbst die Stettiner Kaufleute offen an. Die letzteren trugen am 
2. Januar 1727 bei ihrem Commissarius loci, Uhl, anf eine Ver— 
längerung an, und zwar auf wenigstens 6 Jahre, damit sie ihren 
handel danach einrichten könnten. Sie wollten sogar, als jener er— 
flätte es sei im Sinne des Königs, wenn sie sich keine Ware zur 
Handlung vorbehielten, Leinsamen, Öl und Tran den Berlinern und 
Frankfurtern freigeben. Nur den Handel mit Eisen wollten sie, um 
vom Stapelrecht nicht gänzlich abzugehen, als ein praccipuum be— 
halten, zumal da Eisen nicht über Frankfurt nach Schlesien, sondern 
nur bis Oderberg und dann zu Vand nach Berlin ging. Dagegen 
baten sie, unbedingt der Umladung zu Frankfurt mit ihren unnötigen 
Unkosten, Zeitverlust und Verderb der Waren enthoben zu werden. 
da die Stadtzulage für den Oderhandel aufgehoben worden war, so 
wollten die Stettiner Kaufleute auch von den Frankfurter Stadtimposten 
190 moderiert haben, der Magistrat dagegen bat, die Zulage wieder 
einzuführen. Für den Warthehandel wurde noch immer der neue 
Kornzoll und dazu der Landsberger Stadtzoll als ein unerträgliches 
dindernis beklagt.) 
Während so die Stettiner bereit waren, die Freiheit des Oder— 
handels zu verlängern und sogar noch auszudehnen, sagte die Frank— 
surter Kaufmannschaft ihnen nach Ablauf des Rezesses den Handel 
auf und ließ nichts mehr passieren. 
Unterdessen hatte sich auch Breslau als Anwärter auf das freie 
Dderkommerzium gemeldet; auf Erinnerung des kaiserlichen Gesandten 
Seckendorff wurde die Erklärung des Rats und der Kaufmannschaft 
zu Stettin erfordert, wie das ohne ihren Schaden oder gar mit 
ihtem Profit akkordiert werden könne.“) Die Stettiner erklärten sich 
auch darin bereit, einen 6 jährigen Traktat zu schließen und gegen 
Rekognition von wenigstens ,0,,0 und salvo jure etwas von ihrer 
Niederlagsgerechtigkeit nachzugeben. Sie wollten die kaiserlichen Unter⸗ 
ianen mit Exportwaren aus ihren Landen und mit ost-. westindischen 
) Erklärung der Kaufmannschaft 2. Jan., des Rats 4. Jan., Bericht der 
ammer 9. Jan. 1727 (Stadt Frankf. 162, 911). 
) Reskript an Pomm. Kammer, Berlin 3. Jan., Erklärung des Magistrats, 
Gutachten Uhls, 18. Jan., Bericht der Kammer, 22. Jan. 1727 (Stettin Kriegs⸗ 
archiv XII. Comerc.“S. Nr. 7).
	        
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