Die Oderstädte und der Rezeß. 639
Vohltat und Fortschritt empfunden worden war, erkannten die Berliner
und selbst die Stettiner Kaufleute offen an. Die letzteren trugen am
2. Januar 1727 bei ihrem Commissarius loci, Uhl, anf eine Ver—
längerung an, und zwar auf wenigstens 6 Jahre, damit sie ihren
handel danach einrichten könnten. Sie wollten sogar, als jener er—
flätte es sei im Sinne des Königs, wenn sie sich keine Ware zur
Handlung vorbehielten, Leinsamen, Öl und Tran den Berlinern und
Frankfurtern freigeben. Nur den Handel mit Eisen wollten sie, um
vom Stapelrecht nicht gänzlich abzugehen, als ein praccipuum be—
halten, zumal da Eisen nicht über Frankfurt nach Schlesien, sondern
nur bis Oderberg und dann zu Vand nach Berlin ging. Dagegen
baten sie, unbedingt der Umladung zu Frankfurt mit ihren unnötigen
Unkosten, Zeitverlust und Verderb der Waren enthoben zu werden.
da die Stadtzulage für den Oderhandel aufgehoben worden war, so
wollten die Stettiner Kaufleute auch von den Frankfurter Stadtimposten
190 moderiert haben, der Magistrat dagegen bat, die Zulage wieder
einzuführen. Für den Warthehandel wurde noch immer der neue
Kornzoll und dazu der Landsberger Stadtzoll als ein unerträgliches
dindernis beklagt.)
Während so die Stettiner bereit waren, die Freiheit des Oder—
handels zu verlängern und sogar noch auszudehnen, sagte die Frank—
surter Kaufmannschaft ihnen nach Ablauf des Rezesses den Handel
auf und ließ nichts mehr passieren.
Unterdessen hatte sich auch Breslau als Anwärter auf das freie
Dderkommerzium gemeldet; auf Erinnerung des kaiserlichen Gesandten
Seckendorff wurde die Erklärung des Rats und der Kaufmannschaft
zu Stettin erfordert, wie das ohne ihren Schaden oder gar mit
ihtem Profit akkordiert werden könne.“) Die Stettiner erklärten sich
auch darin bereit, einen 6 jährigen Traktat zu schließen und gegen
Rekognition von wenigstens ,0,,0 und salvo jure etwas von ihrer
Niederlagsgerechtigkeit nachzugeben. Sie wollten die kaiserlichen Unter⸗
ianen mit Exportwaren aus ihren Landen und mit ost-. westindischen
) Erklärung der Kaufmannschaft 2. Jan., des Rats 4. Jan., Bericht der
ammer 9. Jan. 1727 (Stadt Frankf. 162, 911).
) Reskript an Pomm. Kammer, Berlin 3. Jan., Erklärung des Magistrats,
Gutachten Uhls, 18. Jan., Bericht der Kammer, 22. Jan. 1727 (Stettin Kriegs⸗
archiv XII. Comerc.“S. Nr. 7).