Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Labiauscher Zoll und andere Änderungen. 
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wurde eine Erhöhung der Abgaben vorgeschlagen, die allerdings 
das mehrfache des Verlustes eingebracht hätte. In Berlin befürchtete 
man jedoch, daß die polnischen Negotianten nach ihrer Gewohn— 
heit von einer solchen Erhöhung mehr bruit machen würden, als 
die Sache ausmache, und wollte zunächst abwarten, ob nicht durch 
akkuratere Visitierung und Verzollung in Königsberg eine zureichende 
Mehreinnahme erzielt werde.) Auf jeden Fall aber sollten die 
Polen durch Darlegung der gebotenen Vorteile auf eine etwaige 
Mehrbelastung vorbereitet werden. 
Im übrigen sind bis 1724 nur einige weniger bedeutende 
AÄnderungen im Lizentwesen getroffen worden. Auf eine Vor— 
stellung des Lizentdirektoriums, daß den Kaufleuten die mehr und 
mehr einreißende Verpackung und Verschiffung von Waren aus 
ihren Speichern und Häusern verboten werden solle, hatte der 
König eigenhändig befohlen, mit den Magistraten zusammen eine 
Einrichtung zu treffen, um Gewicht, Sorten und Wert der aus 
den Speichern geladenen Güter sicher festzustellen, und Zolldefrau— 
dationen zu verhüten. Dadurch kam eine genaue Regelung des 
Verlade- und Zollverfahrens zustande, wonach alle Waren 
durch öffentliche Angestellte — Wage-, Scheffel-, Tonnen-, Kran— 
meister, Asche-, Holzbracker, vereidigte Flachsbinder und Packer — 
besorgt werden mußten, und für die Kontrolle Anweisungen ge— 
zeben wurden.?) 
Eine weitere derzeitige Maßnahme zur Hebung der Erträge 
war die Aufhebung der 1698 den Elbingern zugestandenen Freiheit 
vom Stromgeld. Ihre Beschwerde wurde damit abgewiesen, daß 
die Freiheit eine Gnade, kein Recht bedeutet habe, und ihre 
Berufung auf die polnisch-preußischen Pakten deshalb nicht gelten 
gelassen, weil die Republik selbst vielfältig davon abgegangen sei.?) 
Auch die vielumstrittene Frage des Anteils der Städte Alt— 
stadt- und Kneiphof-Königsberg am Pfundzoll wurde 1719 endgültig 
Kgl. Reskript vom 12. April 1720 (Hofkammer Preußen 22, 10). 
2) Edikt der Regierung, Kbg. 18. März 1716 (Grube III, Nr. 233). 
Es wurde ferner, Berlin, 28. Mai 1727, ein gedrucktes Kgl. Patent, wie es wegen 
Verpackung und Verschiffung der Waren aus der Kaufleute Speichern gehalten 
werden solle, erlassen. (Kbg. Et.⸗“Min. 74 e.) 
5) Kgl. Restripte vom 8. April und 6. Juni 1716 (Kbg. Et.⸗Min. 142 6). 
Noch 1722 und 1724 beklagt sich der Bischof von Ermland wegen Braunsberg.
	        
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