Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Gegensatz der Stettiner und Frankfurter. 641 
Kammer, aber die Frankfurter Kaufleute, denen Hille und die kur— 
märkische Kammer beipflichteten, wollten aufs bestimmteste die von 
einigen Stettiner Kaufleuten affektierte freie Durchhandlung mit Tonnen⸗ 
gütern, Leinsamen, Fisch- und Fettwaren nach Schlesien wieder auf—⸗ 
gehoben haben, da sie dem königlichen Interesse und den handeltreiben— 
den Untertanen mehr Schaden als den Stettinern Vorteil bringen 
werde.) Denn diese verdürben ihnen nur die Preise, hätten aber 
selbst wenig davon, da sie nur geringe Mengen, so von der Hauptware, 
dem Hering, in den vier Jahren nur 70 oder 80 Lasten, nach 
Schlesien verhandelt hätten. Zu befürchten sei überdies, daß die 
Breslauer indirekt durch die kleinen Stettiner Kaufleute die immediate 
Oderhandlung an sich brächten. Dagegen meinten die Frankfurter, 
den Hering um etwas wohlfeiler liefern zu können, als die Schlesier 
ihn auf dem Elbkurs haben könnten, wenn sie gegen die Querstriche 
der Stettiner gesichert seien. Auch die Umladung wollten sie keines⸗ 
wegs nachgeben, bestritten, daß Unzuträglichkeiten damit verbunden 
seien, wollten von ihren städtischen Auflagen nichts erlassen. Dagegen 
machten sie den Stettinern allerlei Vorwürfe: daß sie sich schlesischer 
Schiffer bedienten, verbotene Niederlagen hielten und Verkauf unter⸗ 
wegs durch Schiffer trieben, daß sie in Stettin selbst Schwierigkeiten 
wegen der Leichter und Schiffe machten u. dgl. 
Das Generaldirektorium stimmte dem durchaus bei.,) Der 
Inmediathandel der Schlesier und Stettiner mit Tonnengütern, Fisch— 
und Fettwaren müsse, weil mehr Schaden als Vorteil bringend, auf— 
sehoben werden, falls die Stettiner Kaufmannschaft sich nicht entschlösse, 
gleich den Frankfurtern mit der Russischen Kompagnie in eine Sozietät 
zur schlesischen Handlung zu treten, wodurch alle Schwierigkeiten und 
sonst im Wege seiende Steine des Anstoßes am leichtesten zu heben 
sein würden. Auch die Umladung zu Frankfurt beizubehalten, hielt 
man zur Konservation der Stadtnahrung für notwendig. 
Die Stettiner äußerten darauf. es sei zum Schaden des Königs 
i) Berliner Kaufleute 22. Febr. pommersche Kammer 9. März, Frankfurter 
aufleute 14. März, Hille, Küstrin 19. März, Russ. Komp. 19. April 1727. 
Steitin K.⸗A. IV. Vorp. Lizent. 481). Fisch- und Fettwaren sind im Rezeß micht 
reserviert, obwohl Hille sagt, sie würden nach uralter Observanz und nach Disposition 
des Rezesses den Schlesiern durch die Frankfurter zugeführt. 
) Refkript an pomm. Kammer, 9. Mai 1727 (Ebda.). 
Aeti horus«icen. Handels⸗-, Zoll- und Ablrisepolitik II.
	        
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