Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Kompagnie mit Zuziehung der Frankfurtischen und Stettinschen Kauf— 
mannschaften in die Ost- und Nordsee zu etabliren“. 
An demselben Tage, da dies Projekt) dem kaiserlichen Gesandten 
überreicht wurde, erging die Resolution,“) daß zur Verbesserung des 
mutuellen Commoercii zwischen den eigenen Untertanen für die Kauf— 
mannschaften von Berlin, Magdeburg, Stettin, Frankfurt und Königs- 
berg und die Russische Handlungs-Kompagnie das Exercitium Juris 
ztapulas von Frankfurt dergestalt suspendiert und aufgehoben sein 
jolle, daß sie mit ihren eigenen Waren nach den genannten Städten 
maufgehalten und ohne Bezahlung einiger Niederlagsgebühren Frank— 
jurt vorbei handeln könnten. Gegen ausländische Kaufleute aber solle 
sich Frankfurt seiner wohlhergebrachten Niederlagsgerechtigkeit nach wie 
bor gebrauchen können. Und da das ganze Kommerzium nicht füglicher 
als durch eine Sozietätshandlung etabliert und befördert werden 
önne, sollte ein Projekt zu einer solchen zugehen, sobald die deshalb 
mit den Deputierten der Kaiserlichen Kompagnie veranlaßte Konferenz 
gehalten sei. Indem aber nun am Schlusse hinzugefügt wird: „bis 
dahin muß noch alles auf dem Fuße des Rezesses von 1723 ver— 
hbleiben,.“ wurde der eingangs gewährte freie Oderhandel wieder auf— 
Jjehoben, und blieb alles beim alten. 
Der merkwürdige Widerspruch läßt sich wohl so erklären: Der 
hönig hatte, als er 1727 in Stettin anwesend war, der Stadt die 
reie Oderfahrt Frankfurt vorbei zugesagt, und nun kreuzte sich im 
August dieses Jahres diese Absicht des Königs mit der Meinung des 
Veneral⸗Direktoriums, das darin auf Hille hörte.s) Dieser hat unterm 
I1. August Vorschläge eingereicht und ist auch angewiesen worden, 
den Rezeß nach den Vorschlägen der Frankfurter zu restringieren. 
aber ehe das geschah, ordnete der König durch eine Kabinettsordre vom 
N. August ausdrücklich an, die Stapelgerechtigkeit zu Frankfurt solle 
uufgehoben und Stettin absolut zu einer guten Handelsstadt gemacht 
werden. Auf eine Anfrage des General-Direktoriums wiederholte er 
das unterm 3 September. schränkte aber die Stapelfreiheit auf die 
Neue Handelsgesellschafts-Pläne. 
) Abgedruckt Hartmann 76—84, vgl. auch dort S. 56f. 
) Reskript an pomm. Kammer, Berlin 10. Sept. 1727 (Ausfi. ggz. Grumb⸗ 
low, Creutz. Stettin Lizents. 48 —n). 
v Diese Angaben nach einem undatierten Aufsatße im Nachlaß König R. 92 
Nr. 380 —
	        
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