Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Fünfter Teil. 
7. Wiederherfjtellung des Stapelhandels. 
Die Stettiner Kaufmannschaft vom Seglerhaus erinnerte im Januar 
1731 daran, daß die zwei Probejahre der freien Vorbeischiffung, Mai 
1729—31, bald vorüber seien, und wollte wissen, wie es weiter gehalten 
werden solle. Sie bat dringend, es dabei zu lassen, da Stettin nur 
bei freiem Handel gedeihen könne, wenn auch die Zeit noch zu kurz 
gewesen sei, um die Besserung des Handels augenscheinlich zu machen. 
Der entgegengesetzten Meinung war der Magistrat und die ihm an— 
gehörenden Kaufleute:) sie wollten die Niederlagsgerechtigkeit wieder 
eingeführt haben, weil vom freien Handel die wenigsten Stettiner Kauf— 
leute profitierten, sondern Holländer, Schlesier u. a. Fremde, die unterm 
Namen der dazu Berechtigten sich der Vorbeischiffung mit bedienen 
könnten.“) Das sei gar nicht zu verhüten und könne neben anderem 
auch leicht die Vergünstigung im Wolgaster Zoll verloren machen. 
Nur ein Senator-Kaufmann, Jädicke, urteilte, der freie Handel auf 
der Oder sei nach seiner Kenntnis des Handels mit Tonnenwaren. 
und da beide Oderstädte jetzt unter einem Souverän seien, besser, aller— 
dings müsse dann der Professionseid wieder eingeführt, und Defraudanten 
ehr streng bestraft werden. 
Die pommersche Kammer sprach sich für Fortsetzung der frei— 
gegebenen Oderhandlung, und zwar für länger als zwei Jahre aus, 
da bei so kurzem Termin ein Kaufmann nichts Sonderliches entreprenieren 
könne. Nach den von Uhl eingerichteten Balancen überstiegen die 
Lizenterträge der beiden Probejahre 1729,30 die der beiden vorher⸗ 
gehenden um fast 10 000 Rtl. oder 250/,.8) Der Handel hatte sich 
sehr gebessert, von Wein, Leinsamen, Hering u. a. waren große 
Quantitäten eingekommen, mit Materialistenwaren ein ziemlicher Anfang 
gemacht worden.) 
Dagegen kamen Hille und die Frankfurter Kaufleute mit einer 
anderen Berechnung ein; sie gaben die Vermehrung der Wareneinfuhr 
Erklärung vom 14. Februar 1731. 
Die Seglerhaus-Kaufleute waren boshaft genug, an frühere Vorstellungen 
des Magistrats zu erinnern, in denen gegen die Sperrungen von Brandenburg 
und Frankfurt behauptet war, daß Steitin nur bei freiem Oderhandel gedeihen 
fönne. 
2) 41628 gegen 317791, Tlr. 
) Bericht der Kammer, Stettin 27. Februar 1731 (Vorp. Lizent. 48 1)h.
	        
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