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Fünfter Teil.
aus bei,!) und letztere verwarf das entgegenstehende Gutachten Hilles,
„allermaßen der hiesige Handel importanter als der Frankfurter, daher
S. K. M. mehr daran gelegen, daß dieser nicht von neuem alteriert,
als auf eine ungewisse Hoffnung der Frankfurter einem Abfall
exponiert werde“.
Der gewandte Hille wußte aber auch diesen Angriff abzuwehren.
Er stellte auf der Messe durch Unterredungen fest, daß die starken außer⸗
zünftigen Berliner Kaufleute, vor allem Günther und Spatzier, im Gegen⸗
satz zur Materialistengilde es beim Reskript vom 17. April zu lassen baten.
Denn solchenfalls würden sie weit stärkere Unternehmungen als vorher
tun können, wenn aber den Stettinern und anderen die freie Durch—
handlung nach Schlesien wieder gestattet werden sollte, würden sie
nicht wagen, etwas an Waren zu bestellen. Während des Rezesses habe
kein Berliner Kaufmann Frankfurt vorbei von Stettin nach Schlesien
gehandelt. Hille meinte: wenn der Berliner Magistrat bei Berichten
in Handelssachen sich nicht an die stärksten Kaufleute, sondern nur an
die Materialistengilde wende, so gutachteten oft Leute, denen der aus—
ländische Handel ganz unbekannt wäre; das Gutachten der Gilde treffe
die Sache nicht im geringsten, denn die Rede sei allein vom Handel
aus der Ostsee nach Schlesien, bei dem die Berliner nichts bedeuteten.
Hille brachte zugleich eine Frage vor, die im Reskript vom
17. April nicht erwähnt und jetzt gerade streitig geworden war, und
in dieser wurde nun nach seiner Meinung entschieden. Die Berliner
Materialisten glaubten berechtigt zu sein, Tonnenwaren, sofern sie nur
von Stettinern gekauft seien, über Frankfurt nach Schlesien zu senden,
und beschwerten sich, als einem von ihnen Alaun und Tran dort
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Schlesien, sondern Berlin bestimmt seien, direkt aus der See über
Stettin kommen lassen zu dürfen. Beides wurde ihnen auf Anregung
Hilles abgeschlagen; sie sollten nur mit Niederlagswaren von Stettin
nach Berlin, nicht aber nach Schlesien Frankfurt vorbeifahren dürfen.“)
) Präsident, Bürgermeister und Rat der Residenzstädte gaben ihren Bericht
erst am 21. Juni, so daß die kurmärlische Kammer auch erst am 25. Juni 1781
berichteie (Ebda.).
2) Berichte Hilles, Küstrin 20. und 28. Juli; darauf Reskripte vom 27. Juit
und 4. August 1732 (Reg.⸗A. Frankfurt Fach 20, Nr. 27; Stadt⸗A. Stettin V.l,
196 1).
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