Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Fünfter Teil. 
aus bei,!) und letztere verwarf das entgegenstehende Gutachten Hilles, 
„allermaßen der hiesige Handel importanter als der Frankfurter, daher 
S. K. M. mehr daran gelegen, daß dieser nicht von neuem alteriert, 
als auf eine ungewisse Hoffnung der Frankfurter einem Abfall 
exponiert werde“. 
Der gewandte Hille wußte aber auch diesen Angriff abzuwehren. 
Er stellte auf der Messe durch Unterredungen fest, daß die starken außer⸗ 
zünftigen Berliner Kaufleute, vor allem Günther und Spatzier, im Gegen⸗ 
satz zur Materialistengilde es beim Reskript vom 17. April zu lassen baten. 
Denn solchenfalls würden sie weit stärkere Unternehmungen als vorher 
tun können, wenn aber den Stettinern und anderen die freie Durch— 
handlung nach Schlesien wieder gestattet werden sollte, würden sie 
nicht wagen, etwas an Waren zu bestellen. Während des Rezesses habe 
kein Berliner Kaufmann Frankfurt vorbei von Stettin nach Schlesien 
gehandelt. Hille meinte: wenn der Berliner Magistrat bei Berichten 
in Handelssachen sich nicht an die stärksten Kaufleute, sondern nur an 
die Materialistengilde wende, so gutachteten oft Leute, denen der aus— 
ländische Handel ganz unbekannt wäre; das Gutachten der Gilde treffe 
die Sache nicht im geringsten, denn die Rede sei allein vom Handel 
aus der Ostsee nach Schlesien, bei dem die Berliner nichts bedeuteten. 
Hille brachte zugleich eine Frage vor, die im Reskript vom 
17. April nicht erwähnt und jetzt gerade streitig geworden war, und 
in dieser wurde nun nach seiner Meinung entschieden. Die Berliner 
Materialisten glaubten berechtigt zu sein, Tonnenwaren, sofern sie nur 
von Stettinern gekauft seien, über Frankfurt nach Schlesien zu senden, 
und beschwerten sich, als einem von ihnen Alaun und Tran dort 
—0000 
Schlesien, sondern Berlin bestimmt seien, direkt aus der See über 
Stettin kommen lassen zu dürfen. Beides wurde ihnen auf Anregung 
Hilles abgeschlagen; sie sollten nur mit Niederlagswaren von Stettin 
nach Berlin, nicht aber nach Schlesien Frankfurt vorbeifahren dürfen.“) 
) Präsident, Bürgermeister und Rat der Residenzstädte gaben ihren Bericht 
erst am 21. Juni, so daß die kurmärlische Kammer auch erst am 25. Juni 1781 
berichteie (Ebda.). 
2) Berichte Hilles, Küstrin 20. und 28. Juli; darauf Reskripte vom 27. Juit 
und 4. August 1732 (Reg.⸗A. Frankfurt Fach 20, Nr. 27; Stadt⸗A. Stettin V.l, 
196 1). 
41n
	        
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