Wiederaufleben des Federstreits. 665
ichten sei, in Theorie und Praxis soviel verhandelt und versucht
vorden, daß eine Klärung wohl erwartet werden konnte. Allein die
Tatsache, daß die Stettiner Lizenteinnahmen in den beiden Jahren
reien Handels 1729 und 1730 um 3000 und dann noch um 4000 Tlhr.,
usammen um fast 10000 Tlr. gegen die beiden Vorjahre gestiegen
varen, daß aber 1731 bei wieder beschränktem Handel in Lizent und
goll dort über 3500 Thr. ausfielen, hätte überzeugend wirken müssen.
Uber die Scheingründe des wort- und schriftgewandten Hille wirkten
n Berlin so mächtig, daß sie die Angelegenheit auf Jahre hin auf
Abwege zu bringen vermochten. So kam es, daß mit dem Jahre
1731 die Hochflut der Schriften über den Oderhandel erst einsetzte,
ohne daß mehr erzielt wurde, als daß jede der beteiligten Instanzen
hren alten Standpunkt wieder und wieder, doch mit vermehrten und
indringlicheren Worten wiederholte.
Zwei gegen Ende des Jahres 1731 erscheinende Schriften ent⸗
esselten den neuen Papierstreit: das Bedenken des Stettiner Kriegs⸗
rats Uhl vom 22. Dezember, dem sich die pommersche Kammer völlig
konform erklärte, ) und ein 18. Dezember an den König immediat
—D
des jugendlichen Kronprinzen Friedrich.) Uhl gelangt aus seiner
angjiährigen Beobachtung und Kenntnis des Oderhandels zu den
heiden nicht eben neuen, aber wieder eingehend begründeten Vor⸗
ichlägen, wie dem inländischen Handel aufzuhelfen sei: 1. jedem ein—
seimischen Kaufmann völlige Freiheit des Handels gewähren; 2. die
Imposten egalisieren, und zwar, da sie auf dem Oderkurs nicht weiter
serabgesetzt werden können, die auf dem Elbkurs erhöhen. Bleibe es aber
hei jetziger Verfassung und häufigen Veränderungen, so müsse das
Kommerzium untergehen.
Der Aufsatz des Kronprinzen ist insofern ohne selbständigen Wert,
als er die bekannte Auffassung seines Lehrers Hille wiedergibt und
oomit Dinge wiederholt, die schon öfters gründlicher dargelegt worden
waren. Doch wurde es den drei daran interessierten Kammern zu—
gesandt, um darüber ihre „Gutachten ohne den geringsten Zeitverlust
einzusenden, auch ohne Ansehen des Proponenten alle dubia, so ihr
) Reg.⸗A. Frankf. Fach 20, Nr. 27. Altenst. 91.
2) Oeuvres 27, S. 36. VBgl. Koser, Friedrich der Große als Kronprinz
1801), S. 94—597 und S. 253 f. Hartmann S. 63f.