Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Fünfter Teil. 
etwa dabei findet oder dagegen gemacht werden können, umständlich 
punktweise mit einzusenden“.) Dies gab namentlich der über die 
bisherige Zurücksetzung merklich verstimmten kurmärkischen Kammer 
Gelegenheit zu breitester Darlegung ihres Standpunktes. 
Sie wie auch die neumärkische Kammer?) hielt mit Uhl ein freies 
Kommerzium für notwendig und beklagte die Wiedereinrichtung der 
Stapelrechte, dagegen erachtete sie es für untunlich, den Handel der 
Schlesier durch den Neuen Graben zu erschweren oder mit höheren 
Imposten zu treffen. Der kaiserliche Hof werde das nicht hinnehmen, 
es sei gegen die Verträge, noch von 1727, auch könnten die Schlesier 
durch die Landfracht das preußische Gebiet umgehen. Die Küstriner 
Kammer hielt für ausreichend, wenn die bisher noch wenig auf der 
Oder verschifften Gewürz-⸗, Material- und Spezereiwaren?) kräftig 
moderiert würden; die kurmärkische Kammer empfahl dringend, die 
Großhandelsakzise zu Berlin von 10/, für die inländischen Kaufleute, 
die dadurch gegen die fremden benachteiligt waren, abzuschaffen. Der 
Ausfall, im Jahresdurchschnitt kaum 600 Rtl., werde sich reichlich er⸗ 
setzen lassen. Daß dies freilich bei weitem nicht hinreichend war, 
1) Reskript vom 28. Dezember 1731 (A. S. B. Grumbkow, Viebahn, Happe. 
Reg.«A. Frantf. 20, 27). I 
2) Berichte der kurmärk. Kammer vom 28. Januar und 17. März, der neu⸗ 
märkischen vom 23. März 1732 (Ebda.). 
2) An ungewöhnlichen Waren sind in den 6 Jahren 1726-1731 an Küstrin 
oorbeipassiert nach Breslau oder auch Frankfurt, a) von den Stettiner Kaufleuten 
Scherenberg und Kretschmer (1727, 1729 -31), b) von den Frankfurtern Gloxin 
und Schröder (1728 -31): Gewürz-, Material-⸗, Farbwaren, Vitriol, Zucker, 
Pfeffer für a) 2385 Thlr., b) 7175 Tlr. Ferner: 
a b 
Baumöl, Tonnen .. 20 183, Rüböl 19 
Sirup, F .. A/, 7BI/, 
Engl. Blei, Schiffpfd. 151, 107, Grapengut 7 
Bleiweiß, Ztr. 7 451 
Baumwolle,,..6 26/8 Ztr. ausländ. Tabak 
Seehundsfelle, Decher 12 8 „Mandeln 
Der Zoll dafür betrug zusammen 178 Rtl. 10 Gr. 11 Pf. — Ordinäre Oder⸗ 
waren sind: Südwein, Franzbranntwein, Hering, Tran, Stockfisch, Schollen; 
Eisen, Alaun, schwed. Fliesen, Kreide; Leinsaat, Hanf, Heede. 
1729 und 1730 ist für die Frankfurter Kaufleute (Schröder, Gloxin) in 
Stettin eingekommen und verlizentiert worden:
	        
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