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Fünfter Teil.
etwa dabei findet oder dagegen gemacht werden können, umständlich
punktweise mit einzusenden“.) Dies gab namentlich der über die
bisherige Zurücksetzung merklich verstimmten kurmärkischen Kammer
Gelegenheit zu breitester Darlegung ihres Standpunktes.
Sie wie auch die neumärkische Kammer?) hielt mit Uhl ein freies
Kommerzium für notwendig und beklagte die Wiedereinrichtung der
Stapelrechte, dagegen erachtete sie es für untunlich, den Handel der
Schlesier durch den Neuen Graben zu erschweren oder mit höheren
Imposten zu treffen. Der kaiserliche Hof werde das nicht hinnehmen,
es sei gegen die Verträge, noch von 1727, auch könnten die Schlesier
durch die Landfracht das preußische Gebiet umgehen. Die Küstriner
Kammer hielt für ausreichend, wenn die bisher noch wenig auf der
Oder verschifften Gewürz-⸗, Material- und Spezereiwaren?) kräftig
moderiert würden; die kurmärkische Kammer empfahl dringend, die
Großhandelsakzise zu Berlin von 10/, für die inländischen Kaufleute,
die dadurch gegen die fremden benachteiligt waren, abzuschaffen. Der
Ausfall, im Jahresdurchschnitt kaum 600 Rtl., werde sich reichlich er⸗
setzen lassen. Daß dies freilich bei weitem nicht hinreichend war,
1) Reskript vom 28. Dezember 1731 (A. S. B. Grumbkow, Viebahn, Happe.
Reg.«A. Frantf. 20, 27). I
2) Berichte der kurmärk. Kammer vom 28. Januar und 17. März, der neu⸗
märkischen vom 23. März 1732 (Ebda.).
2) An ungewöhnlichen Waren sind in den 6 Jahren 1726-1731 an Küstrin
oorbeipassiert nach Breslau oder auch Frankfurt, a) von den Stettiner Kaufleuten
Scherenberg und Kretschmer (1727, 1729 -31), b) von den Frankfurtern Gloxin
und Schröder (1728 -31): Gewürz-, Material-⸗, Farbwaren, Vitriol, Zucker,
Pfeffer für a) 2385 Thlr., b) 7175 Tlr. Ferner:
a b
Baumöl, Tonnen .. 20 183, Rüböl 19
Sirup, F .. A/, 7BI/,
Engl. Blei, Schiffpfd. 151, 107, Grapengut 7
Bleiweiß, Ztr. 7 451
Baumwolle,,..6 26/8 Ztr. ausländ. Tabak
Seehundsfelle, Decher 12 8 „Mandeln
Der Zoll dafür betrug zusammen 178 Rtl. 10 Gr. 11 Pf. — Ordinäre Oder⸗
waren sind: Südwein, Franzbranntwein, Hering, Tran, Stockfisch, Schollen;
Eisen, Alaun, schwed. Fliesen, Kreide; Leinsaat, Hanf, Heede.
1729 und 1730 ist für die Frankfurter Kaufleute (Schröder, Gloxin) in
Stettin eingekommen und verlizentiert worden: