Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Das Generaldirektorium für freien Handel. 669 
der dortige Steuerkommissar Senning jetzt die Bearbeitung der laufeu— 
den Sachen ohne Hilles fernere Mitwirkung erhielt, und für die 
Leitung der Meß- und Handelssachen neben Hille die Räte Reinhardt 
und Uhl bestimmt wurden. Senning berichtete schon 9. Juni über 
der Kaufleute Meinung wegen des freien Kommerziums, und zwar 
ohne die eigene abweichende Ansicht zu verhehlen, während in den 
vorhergegangenen Jahren immer Hille darüber wie der eifrigste 
Interessent berichtet hatte. 
Die Frankfurter meinten, das vorgeschlagene freie Kommerzium 
sei mehr schädlich als nützlich, es erfordere großes Vermögen und 
Kredit und setze, was doch nicht vorhanden sei, einen unentbehrlichen 
Debit voraus. Ohne die Sicherheit durch die vorbehaltenen Waren 
komme einer leicht in die Gefahr, mit vielen umwverkauften Waren 
sitzen zu bleiben. Die Stettiner, die in weit günstigerer Lage seien, 
würden die Preise verderben und den Profit, den die Frankfurter ge— 
habt, den Schlesiern zuwenden. Sie wollten sich verpflichten, den 
Stettinern so viele Waren, als nur immer in Schlesien abgesetzt 
werden könnten, abzunehmen, wodurch jene auch mehr Profit hätten, 
als durch den Immediathandel mit weniger Waren. Wenn aber wider 
Verhoffen der freie Handel mit allen Waren etabliert werden sollte, 
müsse wenigstens die Umladung erhalten bleiben, und das unterstützte 
auch Senning, weil die Erfahrung leider gelehrt habe, daß durch die 
1723 den Stettinern gewährte freie Durchhandlung den Frankfurter 
Schiffern die Nahrung entzogen wurde.?) 
Auf der Frankfurter Margaretenmesse berieten auf Befehl des 
Generaldirektoriums und unter Manitius' Vorsitz Reinhardt, Hille und 
Uhl mit den Frankfurter und den Stettiner Kaufleuten über die vor— 
geschlagene Handelsverfassung und es kam folgendes zustande.s) 
Gegen die freie und für eine limitierte Handlung waren alle auf 
der Oder handelnden Frankfurter und die Hälfte, und zwar die ver— 
mögenderen, der Stettiner Kaufleute. Das war die Mehrheit, und 
so wurden Hering, Tran, Fiischwaren, Leinsaat, Eisen und schwedischer 
1) Restript vom 13. Juni 1732. Aktenst. 96. 
2) Protokoll der Kaufmannschaft 31. Mai, Bericht Sennings 9. Juni 1732 
(Reg.⸗A. Frankf. 20, 27). 
3) Protokoll vom 18. Juli 1732 und LExtractus Relationis von Manitius 
(Stettin, Vorp. Lizents. 48 II).
	        
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