Keine Mehrheit für freien Oderhandel. 673
nuf 12 Gr. Lizent und Zoll gesetzt.i) Die Originalrechnungen zu
vordern war jetzt nicht mehr nötig, der Wagezwang aber blieb. Doch
beschwerten sich die Stettiner, daß einige der wichtigsten Einfuhrwaren,
wie Alaun und Talg, für die vorher beim Ausgang in andere Pro—
einzen der halbe Lizent gut getan worden sei, jetzt mit dem vollen
Lizent beschwert würden.) Auch an die Moderation der hohen Land⸗
zölle zu Löcknitz und Arnswalde erinnerten sie.
In der Frage, ob freier Handel oder Stapelhandel auf der Oder
sein solle, waren die Stettiner noch immer gespalten, manche wußten
zuch nicht recht, was sie wollten. Bei den Abstimmungen, die gegen
ende Juni über das Projekt vom 10. Mai vorgenommen wurden,
nahmen die versammelten Seglerhaus-Kaufleute, 36 an Zahl, die freie
handlung mit Dank an; nur die vier zum Frankfurter Handel allierten
und einige senatorische Kaufleute waren Gegner der freien Handlung.
Da in Berlin auch ein freies ungezwungenes Kommerzium ausgemacht
war, so war die pommersche Kammer sicher, daß auf der Frankfurter
Konferenz nicht anders beschlossen werde. Indem man hier aber die
Vota aller Stettiner Kaufleute ausschloß, die bisher nicht auf Frank—
jurt gehandelt, blieben je 7 Stimmen für und gegen übrig, dazu waren
die ansehnlichsten unter den letzteren. Da auch die Frankfurter Kauf—
mannschaft und der Stettiner Magistrat sich unbedingt für die limitierte
dderfahrt aussprachen, fiel die Entscheidung für diese. Vergebens remon⸗
rierte Uhl erbittert dagegen, die Stettiner Kaufmannschaft werde so
nicht Gelegenheit haben, ihr Brot zu verdienen und untergehen müssen.
Die Kammer hat nachher eine neue Abstimmung unter den Kauf—
euten vorgenommen und die Vota der wirklich en gros handelnden
daufleute erfordert; aber auch hierbei waren 12 für und 9 gegen das
—DDDV Kramerkompagnie die Stapel⸗
gerechtigkeit beibehalten wissen wollten, so konnte man auch dies nicht
als Sieg des freien Handels ansehen.
Die pommersche Kammer aber blieb bei ihrer Meinung:) das
ODderkommerzium könne niemals aufkommen, wenn es auf diesem alten
) Verordnung der Kammer, Steitin 2. Februar 1733 (Ebda.).
2) 2. März 1738, wiederholt 31. Dezeniber 1734.
9)26. September 1723. Bei den verschiedenen Abstimmungen haben 3 Kauf—⸗
eeute einmal dafür, einmal dagegen gestimmt.
) Bericht vom 21. Oktober 1732 (Stettin, Vorpom. Lizents. 48 III).
Abtu Borussica. Handels-, Zoll- und Atzisepolitik II. 43