580
Fünufter Teil.
Wenn aber die Stettiner sich des praecipui von Eisen begeben
möchten, damit die Frankfurter dies nebst dem Tran aus der ersten
Hand aus Schweden verschreiben könnten, würde dabei kein Bedenken
sein. Andernfalls bleibe es bei den 6 Probejahren. So geschah es
auch, denn die Stettiner sind zwar befragt worden, ob sie sich des
Eisens begeben wollten, sind aber durchaus nicht darauf eingegangen,
zumal da die Frankfurter schon zu reichlich vor ihnen benefiziert seien.
Bei den nun festgesetzten principiis müsse es verbleiben, wofern der
König den Oderhandel nicht gänzlich freigeben wolle, welches zu dessen
Aufnahme allerdings das beste wäre.!)
Vom 1. Juni 1734 an trat auch die Verzollung in Kraft, wie
sie schon am 12. April 1733 im Generaldirektorium ausgemacht und
in Artikel 456 des Rezesses aufgenommen war. Danach war für
alle bisher auf der Oder nicht verführten Material-, Spezerei-⸗, Gewürze.
Farbe- und Kramwaren, die dort namentlich aufgeführt sind, sofern
sie zu Wasser oder Land über Stettin und Pommern hinausgeführt
wurden, nur ein Generalsatz, für das Faß 6 Tlr. oder das Schiffpfund
12 Gr., zu entrichten, der auf die Königlichen Zollstätten zu Stettin,
Oderberg und Küstrin entfiel, während in den Städtezöllen und zu
Schwedt nichts davon zu zahlen war.“) Für die anderen, auf der
Oder schon gebräuchlichen Waren blieben die bisherigen Spezialsätze,
die Zölle der Städte Stettin und Frankfurt und zu Schwedt. Doch
sollte von ihnen in der Neumark zu Küstrin nur der moderierte
Krossensche Zollsatz erhoben werden, mit Zuschlag von /, falls sie
nicht nach Schlesien durchgingen, sondern in der Mark blieben.
) Bericht der pomm. Kammer vom 1. Juli 1735 (Stettin Lizents. 48 IV).
)) Verzollung für einen Posten von 77, Schpfd. — 20 500 Pfd. Blauholz
vorher jetzt
Thr. Gr. Tlr. Gr.
Stettin Lizent. 21. 132 14. 8
„ Rgl. goll.... 13. 23 4. 4
„ Wogezoll und Bollwerksgeld 3. 19 — 183
Oderberg Zoll. 122. 19 4. 4
Küstrin Zohl. .... 3. 12 1. 16
Frankfurt Zoll m— 3.2 1. 6
6
Dies war den Auflagen auf dem Elbkurs für 5 Faß à 4000 Pid. à 5 Thr.
52/. Gr. fast gleich (260 Thr. 22/, Gr.).