Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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ansehnlich profitieren werde. Gerade dieser Nebenimpost habe viel 
böses Blut erregt, da er den wenigsten auswärtigen Negotianten 
bekannt sei und so als nachträglicher Zuschlag zu dem sonst sehr 
moderaten Zoll erscheine. 
Aber die Kammer hatte einen harten Kampf mit dem General— 
Direktorium, ehe dieses von den 20,0 abging. Sie stellte vor, daß 
der Ausfall enorm sein würde, denn von den 1723 ein- und aus— 
gegangenen Waren würden nach ihrem Projekt 1033271/0, nach 
dem Satz von 20/,0 aber nur 406372/,, Rtlr. einkommen. Der 
Königsberger Tarif sei nach dem eigenen Geständnis der Kaufleute 
vergleichsweise milde, denn zu Danzig wäre 4, in Holland 6, in 
Riga 120/0 der Fuß, ebenso beim schwedischen Tarif von 1719, 
der aber wie der neueste Petersburger in einigen Stücken auf 30 
bis 500/0 steige. Somit sei keine Veranlassung, von den Königsberger 
30/0 abzugehen, um so weniger, da, wie die Kammer anzüglich be— 
merkte, viel wichtiger als die Zollhöhe dies sei, daß der freie Lauf 
des Handels nicht durch allerhand Restriktionen gehemmt werde, 
worüber seit einiger Zeit von Einheimischen und Fremden so sehr 
hier geklagt werde. Zu diesen verhaßten Mitteln gehöre vor allem 
die Handlungsakzise, die unbedingt abzuschaffen sei, wenn der 
Handel nicht verfallen solle.) 
Das General-Direktorium erbat schließlich die Königliche Ent— 
scheidung, ob diese projektierten Sätze, da die meisten höher liefen 
als bisher, mithin die preußischen Kommerzianten von neuem om— 
bragiert würden, und das Kommerzium leicht dadurch Schaden 
nehmen könnte, dem König zur Konfirmation zugesandt und vom 
1. Januar 1725 an eingeführt werden sollten, oder ob vielleicht 
noch ein Jahr damit angestanden werden solle, bis die Furcht der 
Kommerzianten, so sie über die bisherigen Neuerungen gefaßt, mehr 
verschwunden sein würde.?) 
Darauf wurde ganz im Sinne der Kammer entschieden:) 
Einführung des entworfenen Tarifs vom 1. Januar 1725 an unter 
Berichte der Kammer vom 15. Mai, 8. Juni (mit Einsendung des 
Entwurfs), 3. August, 28. August 1724. 
2) Immediatvorstellung vom 18. Okltober 1724 (Grumbkow, Creutz, Katsch, 
Fuchß). Kgl. Marginal „sollen die Neue Sätze einführen. F. W.“ 
3) Reskript vom 29. Oktober 1724.
	        
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