Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Die Frage der Handelsakzise. 
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Über die Handlungsakzise von den ins Ausland gehenden 
Waren ist in dem neuen Rezeß nichts bestimmt, obwohl die kur— 
märkische Kammer wiederholt Erinnerung getan hatte, daß sie dem 
Königlichen Interesse mehr schädlich als nützlich sei.) Nun hatten 
die Frankfurter Kaufleute, nachdem im Juli 1732 die Abschaffung der 
handlungsakzise von durchgehenden Waren im Prinzip beschlossen 
worden war, diese seitdem von ihren durchgehenden eigenen Gütern 
zu entrichten verweigert, indem sie vorgaben, der König habe in Berlin 
nicht nur die dortigen Kaufleute, sondern auch die Schlesier davon 
befreit.) Die Frankfurter erreichten auch, daß die Erhebung der 
Akzise ausgesetzt wurde, bis die Frage völlig ausgemacht sei.s) Dies 
war aber nicht so einfach, da in Frankfurt eine abweichende Akzise— 
verfassung war, und da hier auf die Messen Rücksicht genommen 
werden mußte. Klinggräff verhandelte im März 1733 über diese und 
einige andere Handelssachen zu Frankfurt mit den Kaufleuten. Im 
Grunde aber drehte sich alles Schreiben und Verhandeln nur darum, 
daß die Kaufleute irrige Meinungen von der Akzise hatten, und daß 
man bei den Behörden nicht genug Bescheid wußte, um sie sogleich 
widerlegen zu können. Schließlich wurde nach längerem Hin- und 
— 
die Frankfurter wurden dahin belehrt, daß diese sehr ermäßigte Handels⸗ 
akzise von den Tonnengütern nicht doppelt erlegt werde, sondern nur 
je zur Hälfte von ihnen und den Stettinern, obwohl sie an jedem 
i) So auch am 4. Juli 1732 auf Instanz der Berliner und 10. Januar 
1733 auf Vorstellung der Frankfurter Kaufleute (Reg.-A. Frankfurt Fach 18 Nr. 16). 
) Vgl. oben S. 237. Die Frankfurter Kaufleute haben 1727 -32 als eigen 
Gut in und außer Landes debitiert und zum Großhandel versteuert: 
Spezerei- und Materialwaren jür 1185873, oder jährlich 19764 7,.2 Tlr. mit 1050 
Tonnengüter für.279287 46547 
Macht an Atzise 3280 Tir. 113/, Gr. oder jährlich 348 Thr. 17 Gr. 
3) Kammerverfügung vom 16., approbiert 21. Januar 1733. Die Frank—⸗ 
urter Kaufleute haben 17382 und 33 nach Schlesien gesandt (Last und Tonnen): 
hering 4656. 41,,, Leinsaat 356. 10, Alaun 32. 6, Tran 30. 42,, Stockfisch 24. 42/., 
Talg 10. 68,,. Die Akzise dafür, 493 Tlr., 151,, Gr. wurde notiert. Es waren 
Kaufleute daran beteiligt, doch nur Schröder, Damerow, Gloxinsen. und Bajemin 
nit erheblicheren Mengen (Bericht Sennings 19. Januar 1734. Reg.⸗A. Frankfurt 
Fach 18 Nr. 16). 
4) Siehe oben S. 598.
	        
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