Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Ausschließung anderer Städte. 
687 
Auch die Kolberger waren nun seit dem Erwerb Stettins ganz 
zurückgesetzt und von der Teilnahme am schlesischen Handel ausgeschlossen, 
obwohl sie noch den meisten Wagemut besaßen. Als in Schlesien die 
Material- und Fischwaren hoch impostiert wurden, ließ das General— 
direktorium durch die Kammer die Kaufleute, doch unter der Hand und 
ohne bruit davon zu machen, vernehmen, ob sie sich in Stand setzen 
möchten, die diesseits Breslau gelegenen schlesischen Städte und das 
benachbarte Polen mit solchen Waren wohlfeiler als die schlesischen 
Kaufleute zu verlegen, wobei ihnen aller mögliche Vorschub und Er— 
eichterung geschehen solle.) Die Kolberger waren bereit, eine Probe 
zu machen, Waren nach Krossen oder Landsberg zu bringen und die 
Polen dahiu zu ziehen, unter der Bedingung jedoch, daß sie sich der 
Oder mit denselben Rechten wie die Stettiner und Berliner bedienen 
dürften, da die Landfracht 3 Rtl. und mehr fürs Schiffpfund ausmache 
und ihnen unmöglich falle.) Die Stettiner Seglerhauskaufleute schlugen 
oogar vor, man solle versuchen, Warenlager in Polen nahe der schlesischen 
Grenze, etwa in Lissa und Fraustadt einzurichten und von da nach 
Schlesien unter Vermeidung der Abgaben einzuschmuggeln. Der Stettiner 
Magistrat hielt das für zu gewagt und sogar für nachteilig, da es 
die Polen nur abhalte, in Stettin die Waren zu holen — was diese 
allerdings schon lange nicht taten.) Die neumärkische Kammer war 
eifrig dagegen,) weil Gloxin und andere Frankfurter Kaufleute schon 
viel dergleichen nach Schlesien debitierten, teils von Frankfurt aus, 
teils auf den Jahrmörkten zu Züllichau und Krossen, auch die polnischen 
duden viel in den Messen kauften, und weil man mehr bedacht sein 
müsse, daß die Polen die Waren aus den königlichen Landen holten, 
als daß man sie ihnen zuführte. Wenn die „lästigen Stettiner“ ihr 
Heil in Lissa und Fraustadt versuchen wollten — außer mit den den 
Frankfurtern vorbehaltenen Fischwaren —, so möchten sie es immerhin 
tun, die Probe werde ihnen aber vermutlich leid werden, Scherenberg 
habe die Erfahrung ja damit gemacht. 
2) Spez.⸗-Bef. an die pomm. Kammer, 26. Juni 1786 (Stettin, K.-A. 
Commerc.⸗S. 28). 
2) Berichte des Steuerrats Neubauer, Kolberg 10. September 1736 und 
31. Januar 1737 (Ebda.). 
9) Berichte der pomm. Kammer vom 9. Oktober 1736 und 8. Februar 
1737 (Stertin K.eA. Commerc.-S. 28). 
Y Gutachten vom 1. November 1736 und 25. März 1737 (Ebda.).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.