Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Fünfter Teil. 
bei Mangel der Remisen unter freiem Himmel lagern trotz der schweren 
Stättegelder. Auch seien die Stettiner Imposten noch immer zu hoch, 
und die Steigerung des Postportos verteuere Korrespondenzen und 
Wechselgeschäfte und hindere so manchen Handel.) Der Senator 
Goedecke aber meinte, solange nicht der holländische Doppel-Hering, 
Isländer und Berger Fisch für die Durchhandlung nach Breslau frei— 
gegeben sei, lohne es nicht der Mühe und Kosten an Korrespondenz 
u. a. für den Gewürzhandel allein.“) Es rächte sich auch, daß die 
Sozietät nicht zustande gekommen war. Denn die Stettiner Kaufleute 
gestanden selbst, daß sie mit ihren eigenen Kapitalien das Kommerzium 
nicht höher bringen könnten, weil aller auswärtige Debit für sie mit 
einem unerträglichen Kredit verbunden sei. Auch andere Waren, be⸗ 
sonders Hering und Leinsamen, konnten sie nur auf Zeit verdebitieren. 
mußten aber alle Unkosten für Einkauf, Fracht, Zölle, Assekuranz u. a. 
bar erlegen. Daher kamen noch immer die Schiffe meist mit Ballast 
dort an, und begnügten sich die Kaufleute hauptsächlich mit dem 
weniger riskanten Exporthandel, vor allem mit Holz.) 
Die Frankfurter Kaufleute aber ließen zu derselben Zeit merken, 
daß auch sie durch den Rezeß beengt seien. Sie wollten einige von 
einem Breslauer nach Königsberg verkaufte steirische Eisenwaren und 
schlefische Landtuche durchspedieren, und selbst Senning meinte, daß 
die Spedition für fremde Kaufleute mit solchen Waren, die nicht zu 
den praecipuis der Frankfurter und Stettiner zählten, wohl verstattet 
werden könne.) über eine solche Meinung war die pommersche 
Kammer völlig erstaunt. Sie hätte gewünscht, der Frankfurter Kauf⸗ 
mannschaft principia und sentiment hätten sich vor 15 und mehr 
Jahren so sehr geändert, dann wäre vieles Schreiben, Reisen und 
Konferieren vermieden worden. Man gönnte ihr gern, daß sie Breslauer 
Waren nach Stettin spediere, und nehme an, daß sie um so eher der 
Stettiner Güter als inländische hin- und herspedieren und somit auf 
) Darüber klagt Stettin auch 30. Dezember 1737. 
2) Anfrage der pommerschen Kammer 7. August und Verhandlung im Senat 
18. August 1738 (Stettin, Vorp. Lizents. 48 IV). 
3) Gutachten der Älterleute der Stettiner Kaufmannschaft, 30. Juli 1738 
Ebda.). Das Holz wurde meist aus Polen über Landsberg oder Züllichau bezogen. 
) Senning 5. Juni 1738; die kurmärkische Kammer an die pommersche, 
10. Juni,. fand diese Interpretation nirgends gegründet (Ebda).
	        
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