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Fünfter Teil.
Kommerzium eine die andere ruiniere und den Ausländern allein der
Vorteil bleibe.
In Stettin waren wie auch früher die Meinungen geteilt. Die
Ratsherren mercatorii ordinis) schlugen einen etwas abgeänderten
Handlungsrezeß wieder auf 6 Jahre vor: Alle Ostseewaren, sowie
Hering und trockner Fisch sollten ihnen als praccipua und dem Stapel⸗
recht unterworfen bleiben, so daß der Handel mit den baltischen Landen
und Lübeck den Stettinern zu eigen verbleibe. Butter und Käse aus den
preußischen Domänen sollten den Berliner und Frankfurter Kaufleuten
auf Atteste frei passiert werden, und alle Nordseewaren außer Hering
und trocknem Fisch gegen Magistratszeugnisse auf Grund des jährlichen
Professionseides den Kaufleuten der drei Städte frei und ohne Stapel—
recht durchpassiert werden. Solange die russische Kompagnie nach
Schlesien freie Durchfahrt habe, sollten auch die Stettiner mit den
aus Rußland verschriebenen Waren Frankfurt vorbeischiffen dürfen.
Die Seglerhaus-Kaufleute zeigten so wenig Interesse für die
Sache, daß bei den Konvokationen nur 3, 4, 6, höchstens 10 Personen
im Seglerhaus zusammenzubringen waren, und kein Beschluß gefaßt
werden konnte. Endlich wurden durch mehrmaliges Zirkulierenlassen
die Vota eingesammelt.) Die Mehrzahl, 24, wollte nach der Älter⸗
leute Vorschlag nun eine 6 jährige Probe mit völlig unbeschränktem
Handel, so daß man danach mit Gewißheit wählen könne, auf welchen
Fuß man den Oderhandel festsetzen wolle. Die Älterleute gutachteten
dabei: beim Niederlagshandel könnten nur wenige gegeneinander handeln,
er erfordere starke Kapitalien und großes Kreditgeben; wenn man
aber jeden nach Vermögen, Gelegenheit und Verstand seinen Gewinn
suchen lasse, werde der Handel und Schiffbau sich viel mehr entfalten,
Stettin auch des ganzen Kredits überhoben, den sie den Frankfurtern
geben müßten. Dagegen wollten 15 Kaufleute, wobei jedoch die
prinzipalsten waren, bei der Verfassung von 1733 bleiben und dazu
noch den schwedischen Tran reserviert haben.
Die pommersche Kammer hatte ebenso wie die kurmärkische ihre
Meinung geändert. was offenbar mit dem Wechsel der beiden aus⸗
i) 28. Juli und 8. Dezeniber 1738 (Stadt Stettin V, 1, 196 III).
) Älterleute E. E. Kausmanns, Gewandschnitts und Seglerhauses 12. Sep—
ember und 6. November 1738 (Stettin, Vorp. Lizents. 48 IV).