Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Die hinterpommerschen Hafenstädte. 699 
Hhandel mit 4 neuen Schiffen, führten Getreide, Holz, Honig, Wachs, 
deinwand nach Holland, Frankreich, Lübeck und Kopenhagen und 
brachten Wein, Spezerei- und Färbewaren zurück. Die Schiffe mußten 
allerding,, da der Hafen nur noch für flache Boote ausreichte, auf 
offener Reede laden und löschen; auch kamen die Stolper gegen den 
starken Handel Danzigs in Hinterpommern nur schwer auf. Darüber 
klagten auch die Kolberger Kaufleute sehr: ) seitdem die Klein— 
itädter für die Retourwaren, die sie gegen den Verkauf inländischer 
Rasche aus Danzig bringen, Douceurs bei der Akzise genießen, hat die 
hiesige Handlung abgenommen, indem sogar die benachbarten Adligen 
und Dörfer durch jene mit Danziger Waren providiert werden, während 
sie selbst, da sie diesen Vorteil nicht haben und keine Retourwaren kommen 
lassen können, die Schiffe mit Ballast von Danzig zurückgehen lassen 
müssen; überhaupt ist ihr Bemühen, die Königliche Intention mit 
auswärtigen Negotien zu effektuieren, teils mit schlechtem Nutzen teils 
mit Schaden geschehen. In der Tat war ihr Handelsgebiet allzu ein— 
geschränkt: als sie einmal bei großem Mißwachs in Rußland auf eine 
Aufforderung von Berlin Korn und Mehl dahin schifften (um 1722), 
bonnten sie nur Juchten zurückbringen, weil sie mehr Rückwaren nicht 
absetzen konnten. Sie haben dennoch auch später noch nach Rußland 
—VD0 
elbst, tells aus anderen hinterpommerschen Städten zusammengekauft; 
da das aber keine ganzen Schiffsfrachten gab, mußten sie es nach 
größeren Plätzen, Lübeck, Stettin oder Königsberg bringen und von 
da verschicken lassen.) Kolberg ist durch die neuere Wirtsschaftspolitik, 
die Korn- und Salzsperren mindestens ebenso wie Stettin betroffen 
worden, ohne dafür Ersatz zu erhalten; immer wieder klagten die Kauf— 
leute, daß ihnen dadurch der vorher lebhafte Verkehr der Polen und 
Vornholmer verloren gegangen sei. 
Recht entschlossen stellte sich aber der Kolberger Magistrat in einem 
hutachten zu den Beschwerden der Seglerhauskaufleutes) auf den Boden 
der neuen Verhältnisse: Sie sollten sich auf die Manufakturen verlegen, 
i) Kolberger Seglerhaus 10. Mai 1733 (Stettin K.-A. 12, Kolberg Nr. 35). 
Vol. dazu oben S. 361f. 
2) Bericht der Kausmannschaft vom 30. März 1740 (Stettin K.-A. Ver— 
debitierung 27). 
2) S. oben Anm. 1J.
	        
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