Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Benachteiligung der fremden Handelsleute. 717 
handelt. Da in dieser so viele unpraktikable Sachen und zweifelhafte 
Ausdrücke seien, sa lasse sich immer ein Verdachtspunkt finden, und 
da der Richter selbst Ausleger sei, könne er favorisieren, wen er wolle, 
und könne dieses Gericht schier ein Inquisitionsgericht genannt werden. 
Eine Änderung ist aber durch diese Proteste nicht herbeigeführt 
worden, die Königsberger blieben im Besitz der endlich errungenen 
landesherrlichen Bestätigung ihres außerordentlich exklusiven und fremden⸗ 
feindlichen Handelsrechts. Zwar wurde dieses jetzt ebensowenig wie 
oorher streng befolgt,) sonst hätte es großen Schaden angerichtet; daß 
es aber den Bürger-Kaufleuten ein ausgesprochenes Monopol gab, 
zeigte bald wieder einer jener von Zeit zu Zeit dort vorkommenden 
Fälle. Ein Mann, der mit Leinwand aus Bielefeld kam und sie 
während seines Aufenthaltes (Winter 1716/17) an die Königsberger 
Kramer nicht verkaufen konnte, sollte sie weder nach Kurland weiter 
führen, noch sie an andere Bürger in Königsberg verhandeln oder 
dort einlagern dürfen, sondern sie lediglich unverkauft wieder zurück— 
nehmen. Das war, wie auch Negelein bestätigte, durchaus den Be— 
stimmungen gemäß; die Kaufleute brauchten sich also nur zu verabreden 
und konnten dann jeden Fremden zum Verkauf für Spottpreise oder 
zum unverrichteten Abzug zwingen. Die preußische Regierung war 
entrüstet über eine so extreme Folgerung aus dem bestehenden Handels— 
rechtz) und verlangte von den Magistraten eine ausführliche und be— 
gründete Deduktion, ob und wie weit Königsberg das Niederlagsrecht 
auszuüben befugt sei. Sie befahl auch etwas später in einem ähnlichen 
Falle,) den „Persianer“ Paul Nikolajeff für diesmal passieren zu 
lassen, da es unverantwortlich sei, von so entlegenen Orten gekommene 
Fremde unter dem Vorwande des Stapelrechts in ihren negotiis zu 
hemmen. Inzwischen habe sie auf eine Entscheidung, wieweit das 
Stapelrecht zu extendieren sei, angetragen. Daß die Königsberger im 
eigenen Interesse auch nachgeben konnten, hatten sie damit erwiesen, 
daß sie, um den russischen Pelzhandel nicht abzuschrecken, den Bürgern 
) Die Kaufleute klagten, 12. Juni 1721: Von dem guten Gesetz der 1715 
konfirmierten Wett: und Lieger-Ordnung ist leider Gottes der Bürgerschaft sehr 
wenig bisher angediehen und zu Statten gekommen (Stadt Kbg. 61). 
2) Reskript vom 1. März 1717 (Kbg. 74 4). 
35) 25. Juni 1717 (Ebda.).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.