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Sechster Teil.
allwöchentlich die sogenannten Preiskurante, d. h. Kurszettel fest⸗
zustellen und dem Kommerzienkolleg einzureichen. Auch wurden die
Courtage-Taxen für Waren, Schiffsbefrachtung, Speichervermieten und
Geldbeschaffung genau vorgeschrieben,) die Wechselmakler an die Vor—
schriften der Wechselordnung erinnert.
Von den über die Art des Handelsbetriebes erlassenen Reso—
lutionen urteilten die Kaufleute, daß durch sie die fremden Lieger noch
mehr ermutigt worden seien und unter solchem Vorwand den ganzen
Handel dirigierten, indem sie durch Vorkäufe, Spekulationen und Preis—
regulierungen, zum Teil mit Hilfe gewinnsüchtiger Bürger, andere nicht
mit ihnen haltende Bürger ruinierten und auf gemieteten oder gar
eigenen Speichern außer Salz auch Granen, Flachs, Hanf, Leinsaat
in Menge lagerten.,) Ja es ist im folgenden Jahre durch eine
Deklarations) in das Verbot des Handels Fremd mit Fremd eine
Lücke gelegt worden: wenn nämlich ein fremder Negotiant bei Bürgern
eine so große Partie an Waren, als er suche, nicht antreffen könne,
so dürfe ein Bürger-Kaufmann dazu gebraucht werden, der gegen
einen leidlichen Gewinn, etwa 20/40, die Waren erhandle und dem
Fremden überlasse, doch daß der Bürger nicht etwa gegen eine nich—
tige Diskretivn seinen Namen nur dazu leihe, sondern das Gut wahr—
haftig empfange und wieder abliefere.
Der König hat erst bei seiner nächsten Anwesenheit, genau drei
Jahre später, zwei der städtischen Wünsche erfüllt:) das alte Maß und
Gewicht wieder einführen lassen und versprochen, keine Juden in Preußen
mehr zu vergleiten. Dagegen hieß es auch jetzt auf die wiederholte
Bitte, daß die Bürger- und die Liegerkaufleute durch Eide, nach be—
reits im Juli 1718 eingereichten Entwürfen, verpflichtet werden sollten,
den Handel nur in den gesetzlichen Schranken zu treiben: Wegen des zu
introduzierenden Kommissionseides müssen sie sich deutlicher explizieren,
jedoch solche Mittel dabei vorschlagen, die nicht zu periuriis Anlaß
) So sür Gewürzwaren 1 von 600, für Geldbeschaffen auf Interesse 1 von
1000, für eine Frachtlast 3, einen Speicheraum 36 pr. Gr., sowie Stücksätze sür
56 Warensorten.
2) Memorial der Kaufleute v. 12. Juni 1721 (Stadt Kbg. 61).
2) Eclaircissement betr. die Mätlerordnung, Kbg. 14. Juni 1719. Die
Kaufleute baten 12. Juni 1721 das wieder abzuschaffen und den Buchstaben der
Wettordnung zur Observanz zu bringen (Ebda.).
1) Kgl. Resolution. Berl. 7. Juli 1721 (Ebda.).