Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Sechster Teil. 
allwöchentlich die sogenannten Preiskurante, d. h. Kurszettel fest⸗ 
zustellen und dem Kommerzienkolleg einzureichen. Auch wurden die 
Courtage-Taxen für Waren, Schiffsbefrachtung, Speichervermieten und 
Geldbeschaffung genau vorgeschrieben,) die Wechselmakler an die Vor— 
schriften der Wechselordnung erinnert. 
Von den über die Art des Handelsbetriebes erlassenen Reso— 
lutionen urteilten die Kaufleute, daß durch sie die fremden Lieger noch 
mehr ermutigt worden seien und unter solchem Vorwand den ganzen 
Handel dirigierten, indem sie durch Vorkäufe, Spekulationen und Preis— 
regulierungen, zum Teil mit Hilfe gewinnsüchtiger Bürger, andere nicht 
mit ihnen haltende Bürger ruinierten und auf gemieteten oder gar 
eigenen Speichern außer Salz auch Granen, Flachs, Hanf, Leinsaat 
in Menge lagerten.,) Ja es ist im folgenden Jahre durch eine 
Deklarations) in das Verbot des Handels Fremd mit Fremd eine 
Lücke gelegt worden: wenn nämlich ein fremder Negotiant bei Bürgern 
eine so große Partie an Waren, als er suche, nicht antreffen könne, 
so dürfe ein Bürger-Kaufmann dazu gebraucht werden, der gegen 
einen leidlichen Gewinn, etwa 20/40, die Waren erhandle und dem 
Fremden überlasse, doch daß der Bürger nicht etwa gegen eine nich— 
tige Diskretivn seinen Namen nur dazu leihe, sondern das Gut wahr— 
haftig empfange und wieder abliefere. 
Der König hat erst bei seiner nächsten Anwesenheit, genau drei 
Jahre später, zwei der städtischen Wünsche erfüllt:) das alte Maß und 
Gewicht wieder einführen lassen und versprochen, keine Juden in Preußen 
mehr zu vergleiten. Dagegen hieß es auch jetzt auf die wiederholte 
Bitte, daß die Bürger- und die Liegerkaufleute durch Eide, nach be— 
reits im Juli 1718 eingereichten Entwürfen, verpflichtet werden sollten, 
den Handel nur in den gesetzlichen Schranken zu treiben: Wegen des zu 
introduzierenden Kommissionseides müssen sie sich deutlicher explizieren, 
jedoch solche Mittel dabei vorschlagen, die nicht zu periuriis Anlaß 
) So sür Gewürzwaren 1 von 600, für Geldbeschaffen auf Interesse 1 von 
1000, für eine Frachtlast 3, einen Speicheraum 36 pr. Gr., sowie Stücksätze sür 
56 Warensorten. 
2) Memorial der Kaufleute v. 12. Juni 1721 (Stadt Kbg. 61). 
2) Eclaircissement betr. die Mätlerordnung, Kbg. 14. Juni 1719. Die 
Kaufleute baten 12. Juni 1721 das wieder abzuschaffen und den Buchstaben der 
Wettordnung zur Observanz zu bringen (Ebda.). 
1) Kgl. Resolution. Berl. 7. Juli 1721 (Ebda.).
	        
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