Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Sechster Teil. 
Auch sonst werden die preußischen Kaufleute durch unsägliche In— 
triguen und schädliche Mittel gehindert. In den Zöllen und der Klöster 
Jurisdiktionen werden die von ihnen hinaufgesandten Waren angehalten 
und wegen irgendwelcher unberechtigter Ansprüche gar kaduk gemacht, 
so daß der Kaufmann dort mehr Gefahr als in der Türkei zu be— 
fürchten hat. Selbst wenn alles von Statten geht und es zur Be— 
zahlung der Waren kommt, finden sich tausenderlei Protektionen, und 
wer nicht gutwillig zahlt, kann unmöglich wegen der vielen Juris— 
diktionen dazu genötigt werden. Vor allem werden keine Obligationen 
anerkannt, wenn sie nicht auf ein bestimmtes durchlöchertes Papier 
geschrieben sind, von Assignationen und Wechseln wird kein Ästime 
gemacht und sind von keiner Würde. Daher möge es durch Ver— 
handlungen mit Polen dahin gerichtet werden, 
daß in den dortigen Handelsstädten Handelsgerichte zu schleuniger 
Justiz in Handels- und Schuldsachen angerichtet werden; 
sie in Wilna, Mohilew und anderen wichtigen Städten Kontore 
aufrichten können, die von der Republik autorisiert und privi— 
legiert werden, und möglichst auch deutsche Konsuln wie bei 
anderen Nationen anstellen können; 
Wechsel u. a. Geschäftspapiere richtig behandelt, Arreste nicht 
in den Zöllen, sondern nur am Bestimmungsort der Waren 
verhängt werden; 
keine Stadt unter irgend einem Vorwande sich ein Stapelrecht 
anmaße, sondern der Handel freigelassen werde; 
wenn die Exekution in Schuldsachen ausbleibt, der König das 
Recht haben möge, Waren und Gefäße aus dem Distrikt, wo 
die Exekution geschehen sollte, solange anzuhalten, bis es ge— 
schehen ist; 
man mit Riga und Breslau solidarisches Einschreiten gegen 
säumige Schuldner vereinbare; 
daß die litauischen Zölle untersucht und moderiert werden; in Georgen— 
burg, Kowno und Wilna müssen sie von jedem Gefäß je 39 Thr. 
Spez. zahlen, dazu die Quitowa und den Ausschlag auf Salz. 
Über die Zölle in Polen, Litauen und Polnisch Preußen berichtet 
später der Magistrat von Königsberg: ) Sie sind ursprünglich unter 
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) 8. Januar 1732, Kbg. 1118.
	        
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