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Sechster Teil.
meisten polnischen Zöllen die adligen Arrendatoren nur den Namen
dazu gäben, in Wirklichkeit aber Juden sie nach Belieben administrierten
und schweren Wucher damit trieben. So wurde dem König in Polen
auf ein Ersuchen nur geantwortet, die preußische Regierung sei an—
gewiesen, bei Klagen über Zolldefraudationen auf Anforderung gerechte
zureichende Justiz zu administrieren.) Ein Antrag der Regierung in—
dessen, auch dies von der Abstellung eines neuen Salzzolls abhängig
zu machen, wurde abgelehnt.?)
Ihr Einwand erscheint jedoch nicht unberechtigt, daß Preußen
damit ein durch die Pacta nicht gefordertes Entgegenkommen zeige,
während Polen den Verträgen sogar durch wiederholte Erhöhung der
Zölle und Anlagen immer zuwidergehandelt hatte. Denn in den letzten
Jahrzehnten waren die Zölle an der Weichsel und deren Nebenflüssen,
wie auch an den litauischen Strömen und Grenzen durch Erhöhungen,
Neuanlagen und verschärfte Erhebung auf mehr als das doppelte ge—
steigert worden.s) Der polnische Reichstag hatte 1710 und 1712
dieses Werk durch eine zusammenfassende Zollgesetzgebung gekrönt und
einen einheitlichen Ein- und Ausfuhrzoll an allen Grenzen des Reiches
eingerichtet. Dem wurde auch Westpreußen als Zollausland unter⸗
worfen, ja es wurden nicht nur in Fordon und sonst an den Grenzen
Zollkammern eingerichtet, sondern auch im Lande selbst, so in Marien⸗
burg, Zollwächter eingesetzt, um von allem, was aus Polen nach
Danzig und Elbing durchgeführt wurde, den Zoll zu erheben. Zwar
erhob Westpreußen erregten Widerspruch gegen solche Verletzung der
alten Verträge, aber die Republik brauchte Geld, und die Zuschläge
zu den Zöllen (Auctio, Subsidium) war eines der wenigen bequemen
und wirksamen Mittel, solches zu schaffen.
Allerdings hatte man sich auch in Preußen damit keineswegs
an die Verträge gehalten, wie die Erhöhung der Seezölle, die Er⸗
hebung des Labiauschen und des Haffzolles im 17. und die Einführung
des Königsberger Landzolls im Anfang des 18. Jahrhunderts be—
weisen. Als man sich daher über polnische Zollerneuerungen, vor
allem den Weichselzoll zu Fordon, beschwerte, bestritt der Kronschatz—
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1) Antwort F. W.'s J, Berlin 17. April 1717 (Abschr.) auf Schreiben, d.
Warschau 13. Februar 1717 (Kbg. 91 0).
29. Mai 1717 (Ausf., A. S-B. Ilgen, Creutz. Ebd.)
) Bericht der preuß. Reg., 8. April 1713 (Kbg. 1118). Seit 1680 in ganz
Polen und Litauen um mehr als 60/, gesteigert, wie Lölhöffel 21. April 1717 be⸗
richtet. In Fordon wurden 10 —120/,0 erhoben.