Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Sechster Teil. 
meisten polnischen Zöllen die adligen Arrendatoren nur den Namen 
dazu gäben, in Wirklichkeit aber Juden sie nach Belieben administrierten 
und schweren Wucher damit trieben. So wurde dem König in Polen 
auf ein Ersuchen nur geantwortet, die preußische Regierung sei an— 
gewiesen, bei Klagen über Zolldefraudationen auf Anforderung gerechte 
zureichende Justiz zu administrieren.) Ein Antrag der Regierung in— 
dessen, auch dies von der Abstellung eines neuen Salzzolls abhängig 
zu machen, wurde abgelehnt.?) 
Ihr Einwand erscheint jedoch nicht unberechtigt, daß Preußen 
damit ein durch die Pacta nicht gefordertes Entgegenkommen zeige, 
während Polen den Verträgen sogar durch wiederholte Erhöhung der 
Zölle und Anlagen immer zuwidergehandelt hatte. Denn in den letzten 
Jahrzehnten waren die Zölle an der Weichsel und deren Nebenflüssen, 
wie auch an den litauischen Strömen und Grenzen durch Erhöhungen, 
Neuanlagen und verschärfte Erhebung auf mehr als das doppelte ge— 
steigert worden.s) Der polnische Reichstag hatte 1710 und 1712 
dieses Werk durch eine zusammenfassende Zollgesetzgebung gekrönt und 
einen einheitlichen Ein- und Ausfuhrzoll an allen Grenzen des Reiches 
eingerichtet. Dem wurde auch Westpreußen als Zollausland unter⸗ 
worfen, ja es wurden nicht nur in Fordon und sonst an den Grenzen 
Zollkammern eingerichtet, sondern auch im Lande selbst, so in Marien⸗ 
burg, Zollwächter eingesetzt, um von allem, was aus Polen nach 
Danzig und Elbing durchgeführt wurde, den Zoll zu erheben. Zwar 
erhob Westpreußen erregten Widerspruch gegen solche Verletzung der 
alten Verträge, aber die Republik brauchte Geld, und die Zuschläge 
zu den Zöllen (Auctio, Subsidium) war eines der wenigen bequemen 
und wirksamen Mittel, solches zu schaffen. 
Allerdings hatte man sich auch in Preußen damit keineswegs 
an die Verträge gehalten, wie die Erhöhung der Seezölle, die Er⸗ 
hebung des Labiauschen und des Haffzolles im 17. und die Einführung 
des Königsberger Landzolls im Anfang des 18. Jahrhunderts be— 
weisen. Als man sich daher über polnische Zollerneuerungen, vor 
allem den Weichselzoll zu Fordon, beschwerte, bestritt der Kronschatz— 
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1) Antwort F. W.'s J, Berlin 17. April 1717 (Abschr.) auf Schreiben, d. 
Warschau 13. Februar 1717 (Kbg. 91 0). 
29. Mai 1717 (Ausf., A. S-B. Ilgen, Creutz. Ebd.) 
) Bericht der preuß. Reg., 8. April 1713 (Kbg. 1118). Seit 1680 in ganz 
Polen und Litauen um mehr als 60/, gesteigert, wie Lölhöffel 21. April 1717 be⸗ 
richtet. In Fordon wurden 10 —120/,0 erhoben.
	        
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