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Sechster Teil.
faktion gesucht werden solle. In Berlin wollte man sich damit zu—
frieden geben,) aber der Fiskal Lau wies nach, daß es nicht genüge,
daß vielmehr die Zollerhebung in Marienburg und sonst als vertrags⸗
widrig abzustellen sei.) Zudem fand das darüber ausgegebene Uni—
versal des Schatzmeisters keine Beachtung, auch waren die Plackereien
an der litauischen Grenze nicht geringer, und wurde hier namentlich
das Salz hoch beschwert. Schon hieß es, daß der wichtige preußisch—
litauische Stromhandel nachlasse, da die Litauer andere Wege suchten,
wo sie besser durchschlüpfen konnten. Da man auch in Polen immer
nur ohne Erfolg auf den nächsten Reichstag vertröstet wurde, so be—
schloß man in Berlin endlich Repressalien anzuwenden und sich selbst
Recht zu verschaffen. Und zwar dachte man zuerst, gleichfalls einen
neuen Zoll an der Weichsel bei Marienwerder anzulegen; dann aber
hielt man es für weniger bedenklich und einfacher, die Elbinger und
Braunsberger in Pillau mit dem vollen Seezoll zu belegen, und meinte
dadurch auch die Anstellung neuer Bedienten zu ersparen.?)
Inzwischen aber wurden vorsichtig und gründlich in ganz Preußen
Erhebungen über die Zollverhältnisse angestellt. Dabei stellte sich
manches ganz anders heraus. Der Fordoner Weichselzoll schadete
höchstens der Landstadt Marienwerder, aber nicht dem Königsberger
Handel, für den dieser Weg nicht in Betracht kam; über den Zoll zu
Marienburg beschwerten sich nur einige Viehhändler, aber diesen mußte
man vom preußischen Standpunkt eher eine noch stärkere Zollbelastung
wünschen, damit sie veranlaßt wurden, ihr Vieh nach Königsberg statt
Danzig zu treiben. Sonst aber hat der Marienburger Zoll gerade
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und der Palatin Rybinski von Kulm wollte den Weichselschiffen bewaffnete Kom⸗
mandos mitgeben und des Kronschatzmeisters Leute auf die Köpfe schießen lassen,
falls sie den Zoll mit Gewalt nehmen wollten. (Bericht v. Kunheims, Dresden
27. Oklt. 1717. Hofk. Pr. 22, 9).
1) Reskript an Reg., 27. Juni 1716 (Kbg. 1118).
2) Der Advocatus Fisci Lau hat zwei große historisch-juristische Schriften über
die polnischen Zölle und wider die Neuerungen verfaßt, eine deutsche, am 5. April 1717
von der preußischen Regierung eingereicht (Hofkammer Pr. 22, 9), eine lateinische
am 25. Juli 1718; diese wurde unterm 30. September 1718 im Druck publiziert,
nachdem auf Anweisung von Berlin der Schluß durch strikte Forderung auf Ab⸗
stellung der Unbefugnis verschärft worden war. (Kbg. 1118).
9) Reskript an die preuß. Reg. v. 15. Juni, 20. Juli, 10. August 1717
(Kbg. 1118).
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