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Sechster Teil.
weitere Angriffe verhinderten; kaum waren sie aber wieder zurück—
gezogen, so wurden die Kaufleute von neuem angegriffen und be⸗
lästigt.) Aus Ostpreußen aber kamen wiederholte Klagen von den Kauf—
leuten, daß ihnen der Handel in Polen auf Antreiben der dortigen
Kaufleute unmöglich gemacht werde. Es war die alte Fremdenfeindschaft,
die in den slavisch-jüdischen Bezirken den Handel unmöglich machte,
während die polnischen Gesetze im Gegenteil den Handel der Fremden
ins Land hineinzuziehen bestrebt waren. Die Kramer von Neidenburg
und Soldau wurden in Mlawa, Cjechanow, Ostrolenka, Prasnysch mit
100/, und mehr vom Jahrmarktserlös beschwert und arrestiert, an
letzterem Orte sogar 4 Tage gefangen gehalten, weil ein verstorbener
Mitbürger vor einigen 20 Jahren da etwas begangen haben sollte;
sie wurden erst entlassen gegen Revers, sich auf erste Citation vor
dem polnischen Tribunal zu stellen.) Die Königsberger wurden in
Wilna und anderen Städten verhindert, mit Waren hinzukommen,
Magazine, Packkammern und Kontore anzurichten und an dortige
Kaufleute zu verhandeln. Mit Kowno gar war schon lange ein völliger
Bruch eingetreten und aller Handel mit dieser Stadt abgeschnitten,
weil die dortigen Bürger im 17. Ihdt. unter dem Vorwande des
Stapelrechts einem Kneiphöfer Kaufmann Hörnigk schweres Unrecht
und Schaden zugefügt hatten und den Erben jenes durch Königliches
Dekret der Regreß wider die Kauener zugestanden war. Dazu kam
die Rechtsunsicherheit und Willkürherrschaft, unerträgliche Plackereien
und Aufhaltungen in den Zöllen, unter denen auch die nach Königs—
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1) Engelien und Henning, Gesch. v. Landsberg a. W., S. 164 f. Ähnlich
ging es 1726 2 Tuchmachern von Kallies.
2) Beschwerde der Neidenburger 19. Aug. 1715 (Kbg. 1118). 1725 wurden
Soldauer Bürger mit Arresten und Strafen belegt, weil ein poln. Untertan in die
dortige Kompagnie gesteckt worden war; Mürz 1731 hat ein Pole den Neiden⸗
burger Bürgermeister mit Pferd und Wagen an 3 Wochen in Arrest behalten,
weil ihm einige Untertanen entlaufen waren und angeblich in Hohenstein sich auf⸗
— DDDDD
7. Aug. 1732: Ein polnischer Bauer, v. Bruwzintzki, dem der Ausreiter von
Rummelsburg eine Tonne Salz, weil wider Verbot eingeführt, weggenommen
hatte, hat dafür einem Rummelsburger Tuchmacher ein Stück grau Tuch auf dem
Bresenschen Markte fortgenommen. (Stettin D. A. Salzs. 37.) Über die Ge⸗
walitatigteit und Übergriffe der polnischen Zoll- und Salzreiter, die Widersetzlichteit
polnischer Zollanten eine Menge Berichte aus Ratzebuhr und Flederborn 172420.
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