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Sechster Teil.
Schiffe so gut und prompt gewesen sein, wie kaum an einem anderen
Seehafen.
Die Schiffahrt auf dem Kurischen Haff kam nur für den über
Land, nicht zur See gehenden Verkehr Königsberg — Memel — Riga
in Betracht. Die preußische Regierung hat auf Beschwerde der beiden
Memeler Frachtschiffer, daß die Schaakenschen Schiffer ihnen die
Nahrung nähmen, den letzteren am 26. August 1720 verboten, in
Memel Fracht und Passagiere anzunehmen, bevor die Memeler Boote
befrachtet seien und umgekehrt. Da aber nun die Königsberg-Rigaer
Fuhrleute über großen Aufenthalt und schlechte Besorgung in Memel
klagten, wurde der Vorzug der Memeler wieder aufgehoben,) weil
sonst die Schiffer ihre Pflicht und die Unterhaltung ihrer Gefäße ver—
nachlässigten.
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3. Die handelspolitischen Eingriffe seit 1722.
Die staatliche Wirtschaftspolitik in Ostpreußen hat 1722/23, in
jener für Preußens innere Politik überhaupt höchst bedeutungsvollen
Zeit, einen völligen Umschwung erfahren. Bis dahin stand diese
Provinz entschieden hinter anderen zurück: die Manufakturen im
mittleren Staatsgebiet, der Oderhandel nahmen ungleich mehr das
Interesse und die Fürsorge der Staatsleitung in Anspruch als das so
ganz anders geartete Handels- und Manufakturwesen der östlichen
Provinz. Bis 1722 war sie von den manufakturpolitischen Maß—
nahmen wegen ihren besonderen Verhältnisse noch eximiert, bis dahin
sind handelspolitische Eingriffe nicht spontan, sondern nur auf Anregung
von dorther und in sehr bescheidenem Maße erfolgt. Diese Jahre
der Vernachlässigung mögen wohl der Königsberger Handelswelt später
als eine glückselige Zeit erschienen sein, denn die mit 1722 beginnende
Einbeziehung der Provinz in die große staatliche Wirtschaftspolitik sollte
ihr schwere Schläge zufügen. Das Charakteristische für diese Zeit ist
nämlich, vom Standpunkte des ostpreußischen Handels aus betrachtet,
daß dieser durchaus das Opfer bildete für eine aufeinanderfolgende
Reihe von Eingriffen, Beschränkungen und Behinderungen im Sinne
einer Wirtschaftspolitik, die den kaufmännischen und auswärtigen Handel
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1) Reskript vom 27. April 1722 (Konz. Grumbkow, Gen.-Dir. Ostpr. Tit. 22,
Nr. 6).
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