Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Sechster Teil. 
Schiffe so gut und prompt gewesen sein, wie kaum an einem anderen 
Seehafen. 
Die Schiffahrt auf dem Kurischen Haff kam nur für den über 
Land, nicht zur See gehenden Verkehr Königsberg — Memel — Riga 
in Betracht. Die preußische Regierung hat auf Beschwerde der beiden 
Memeler Frachtschiffer, daß die Schaakenschen Schiffer ihnen die 
Nahrung nähmen, den letzteren am 26. August 1720 verboten, in 
Memel Fracht und Passagiere anzunehmen, bevor die Memeler Boote 
befrachtet seien und umgekehrt. Da aber nun die Königsberg-Rigaer 
Fuhrleute über großen Aufenthalt und schlechte Besorgung in Memel 
klagten, wurde der Vorzug der Memeler wieder aufgehoben,) weil 
sonst die Schiffer ihre Pflicht und die Unterhaltung ihrer Gefäße ver— 
nachlässigten. 
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3. Die handelspolitischen Eingriffe seit 1722. 
Die staatliche Wirtschaftspolitik in Ostpreußen hat 1722/23, in 
jener für Preußens innere Politik überhaupt höchst bedeutungsvollen 
Zeit, einen völligen Umschwung erfahren. Bis dahin stand diese 
Provinz entschieden hinter anderen zurück: die Manufakturen im 
mittleren Staatsgebiet, der Oderhandel nahmen ungleich mehr das 
Interesse und die Fürsorge der Staatsleitung in Anspruch als das so 
ganz anders geartete Handels- und Manufakturwesen der östlichen 
Provinz. Bis 1722 war sie von den manufakturpolitischen Maß— 
nahmen wegen ihren besonderen Verhältnisse noch eximiert, bis dahin 
sind handelspolitische Eingriffe nicht spontan, sondern nur auf Anregung 
von dorther und in sehr bescheidenem Maße erfolgt. Diese Jahre 
der Vernachlässigung mögen wohl der Königsberger Handelswelt später 
als eine glückselige Zeit erschienen sein, denn die mit 1722 beginnende 
Einbeziehung der Provinz in die große staatliche Wirtschaftspolitik sollte 
ihr schwere Schläge zufügen. Das Charakteristische für diese Zeit ist 
nämlich, vom Standpunkte des ostpreußischen Handels aus betrachtet, 
daß dieser durchaus das Opfer bildete für eine aufeinanderfolgende 
Reihe von Eingriffen, Beschränkungen und Behinderungen im Sinne 
einer Wirtschaftspolitik, die den kaufmännischen und auswärtigen Handel 
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1) Reskript vom 27. April 1722 (Konz. Grumbkow, Gen.-Dir. Ostpr. Tit. 22, 
Nr. 6). 
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