Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Benachteiligung des Handels in Ostpreußen. 753 
hinter finanz⸗, agrar- oder manufakturpolitischen Rücksichten bewußt 
zurückstellte. Statt der 1718 so dringend geforderten Fürsorge folgte 
also einige Jahre hindurch eine VPolitik, die dem Handel geradezu 
seindlich war. 
Da diese Dinge in ihrem besonderen Zusammenhang — Salz-, 
Manufaktur⸗, Getreidepolitik — behandelt sind, so wird es hier darauf 
ankommen, sie in ihrer Wirkung auf den preußischen Handel hin zu 
betrachten. In das Jahr 1722 fallen nur die einleitenden Schritte: 
4. März und 10. Juni Verbot des fremden Salzes zum inneren 
Gebrauch, 13. Oktober desgleichen der fremden wollenen Waren, 
22. November die Separation des inländischen Zuwachses. Die letzte 
Maßnahme ist die umfassendste und am entschiedensten ins Werk 
gesetzte, sie ist auch für die Handelspolitik des Königs besonders 
bezeichnend. 
Es ist an anderem Orte schon dargestellt, wie nach dem Plane 
des Fürsten Leopold von Anhalt der arg darniederliegenden ostpreußischen 
dandwirtschaft dadurch auf wirksame Weise aufgeholfen werden sollte, 
daß Getreide und andere Produkte, die das Land in hinreichender 
Nenge hervorbrachte, für den Landeskonsum monopolisiert werden sollten. 
demnach sollte der Markt für den inneren Konsum, wo ausschließlich 
mländische Erzeugnisse zu Taxpreisen verkauft werden durften, vom 
uuswärtigen Kaufmannshandel örtlich separiert werden.i) In der Theorie 
lang der Vorschlag einleuchtend, und da der König ihn in leidenschaft— 
icher Weise zur eigenen Sache machte, wagten die Minister nur 
chüchterne Bedenken zu äußern. Selbst Grumbkow kleidete seine ab— 
wbweichende Meinung nur in die Form: er halte die anderen möglichen 
Wege, den Preis des inländischen Getreides zu erhöhen, — nämlich 
urch Vermehrung der Konsumenten, Benifizierung der Ausfuhr in 
Foll und Akzise, Magazinkauf bei niederen, Verkauf bei hohen Preisen — 
ür sicherer und weniger bruit machend. Er gestand zu, daß mit der 
geuen Einrichtung auf 1 oder 2 Jahre die Probe gemacht werden 
— 
1) A. B., Getreide-Handelspol. II, S. 2132 224, 377-384; A. B., Briefe 
s. 215—219. (Sonst nach Gen.-Dir. Ostpr. Tit. 23, Nr. 1, Vol. ISAIII, sowie 
kbg. 74 a.) 22. November wird der Regierung das Projekt geschickt, 10. Dezember 
uuf dem Schlosse darüber beraten. Die Vorstellung der Zünfte dagegen vom 
Januar 1723 ist von 89 Kauflteuten unterzeichnet (wiederholt 21. Jan.). 
Aota Borussica. Handels⸗, Zoll- und Akzisepolitik II. 48
	        
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