Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Sechster Teil. 
fertigte dieser ihn mit der Bemerkung ab: „Die Roelata die sein mir 
so bekant als Lause Salbe.“) 
Der König beharrte auch nach der Mißernte von 1726 auf der 
Scheidung von Konsumtions- und Speichermärkten, und daß bei Galgen— 
strafe kein fremdes Getreide zum inneren Verbrauch genommen werde;?) 
erst 19. Februar 1727 gab er auf Bitte der Regierung den Einkauf 
fremden Getreides auch zur Konsumtion frei, was aber nicht mehr 
eine verheerende Hungersnot in Litauen perhindern konnte. Jetzt erst 
forderte der König selbst Berichte ein, ob die Speichermärkte überhaupt 
von Nutzen seien,e) nachdem er die von Anfang an fast ausnahmslos 
erhobenen Einwände nie beachtet hatte. Nun konnte endlich die 
preußische Kammer ihre vernichtende Verurteilung dieser unglücklichen 
Einrichtung anbringen, die allein für die Besoldung der nötigen Markt⸗ 
bedienten in den Städten jährlich 5978 Thr. aus Königlichen und 
2112 Thr. aus Kämmerei-Etats gekostet hatte. Ihr Schaden für den 
kaufmännischen Handel war von jeher offenkundig — war doch die 
grundlegende Absicht dabei, die preußischen Agrarprodukte im Preise zu 
steigern —, durch die eingeforderten Berichte kam aber nun heraus, daß 
auch die Pächter und Bauern, zu deren Bestem die Einrichtung doch 
dienen sollte, ausnahmslos nichts als Schaden davon vermeldeten. Aber 
schon bevor dieses Ergebnis feststand, hatte der König sich aus freiem 
Antrieb entschlossen, auf die Speichermärkte zu verzichten, solange die 
Getreidepreise die Kammertaxe überschritten.“) 
In jenem unglücklichen Sommer der Teuerung 1727 endlich 
forderte der König von der Kammer auch eine gründliche Nachricht 
vom wahren Zustande des dortigen Commercii.s) Vielleicht hat auf 
ihn der erschreckende Rückgang des Handels im Jahre 1726 Eindruck 
gemacht, denn ein Nachweis berechnet die Minder-Ausfuhr gegen das 
Voriahr auf 1757 197 fl. (an Roggen allein 1298400 fl.) zur See, 
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1) Bgl. Getr.-Hand. II. 225: Bittschrift der Königsb. Kaufl. v. 12. Jan. 
1725 wider die Speichermärkte ad acta gelegt. 
2) Vgl. Getr.-Hand. Il, 226-228. 
8) 25. Juli 1727. 
1) K. O. v. 3. Sept., Kammerbericht v. 25. Sept. 1727. (Ebda., S. 228 
bis 232.) 
5) Kgl. Ordre, Berlin 10. Juni 1727 (Abschr. Gen.Dir. Ostpr. 22, 151). 
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