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Sechster Teil.
fertigte dieser ihn mit der Bemerkung ab: „Die Roelata die sein mir
so bekant als Lause Salbe.“)
Der König beharrte auch nach der Mißernte von 1726 auf der
Scheidung von Konsumtions- und Speichermärkten, und daß bei Galgen—
strafe kein fremdes Getreide zum inneren Verbrauch genommen werde;?)
erst 19. Februar 1727 gab er auf Bitte der Regierung den Einkauf
fremden Getreides auch zur Konsumtion frei, was aber nicht mehr
eine verheerende Hungersnot in Litauen perhindern konnte. Jetzt erst
forderte der König selbst Berichte ein, ob die Speichermärkte überhaupt
von Nutzen seien,e) nachdem er die von Anfang an fast ausnahmslos
erhobenen Einwände nie beachtet hatte. Nun konnte endlich die
preußische Kammer ihre vernichtende Verurteilung dieser unglücklichen
Einrichtung anbringen, die allein für die Besoldung der nötigen Markt⸗
bedienten in den Städten jährlich 5978 Thr. aus Königlichen und
2112 Thr. aus Kämmerei-Etats gekostet hatte. Ihr Schaden für den
kaufmännischen Handel war von jeher offenkundig — war doch die
grundlegende Absicht dabei, die preußischen Agrarprodukte im Preise zu
steigern —, durch die eingeforderten Berichte kam aber nun heraus, daß
auch die Pächter und Bauern, zu deren Bestem die Einrichtung doch
dienen sollte, ausnahmslos nichts als Schaden davon vermeldeten. Aber
schon bevor dieses Ergebnis feststand, hatte der König sich aus freiem
Antrieb entschlossen, auf die Speichermärkte zu verzichten, solange die
Getreidepreise die Kammertaxe überschritten.“)
In jenem unglücklichen Sommer der Teuerung 1727 endlich
forderte der König von der Kammer auch eine gründliche Nachricht
vom wahren Zustande des dortigen Commercii.s) Vielleicht hat auf
ihn der erschreckende Rückgang des Handels im Jahre 1726 Eindruck
gemacht, denn ein Nachweis berechnet die Minder-Ausfuhr gegen das
Voriahr auf 1757 197 fl. (an Roggen allein 1298400 fl.) zur See,
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1) Bgl. Getr.-Hand. II. 225: Bittschrift der Königsb. Kaufl. v. 12. Jan.
1725 wider die Speichermärkte ad acta gelegt.
2) Vgl. Getr.-Hand. Il, 226-228.
8) 25. Juli 1727.
1) K. O. v. 3. Sept., Kammerbericht v. 25. Sept. 1727. (Ebda., S. 228
bis 232.)
5) Kgl. Ordre, Berlin 10. Juni 1727 (Abschr. Gen.Dir. Ostpr. 22, 151).
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