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Sechster Teil.
aus Danzig und Leipzig kommenden Waren von 1 auf 1450/, herab⸗
gesetzt, und zwar zur Probe auf zwei Jahre.i) Damit aber die in
Königlichen Landen fabrizierten wollenen Waren vor jenen weiterhin
bevorzugt blieben, sollten sie währenddessen see-, strom- und landeinwärts
ganz zollfrei ein- und akzisefrei auspassieren.
Als über den Erfolg jener Maßnahme in den zwei Probejahren
berichtet wurde, zeigte es sich, daß der Ausfall allein im Zoll 8781 Tlr.
betrug, ohne daß die Einfuhr belebt worden wäre, im Gegenteil stand
sie hinter 1725/26 weit zurück.) Dennoch wurde auf Antrag der
Kammer, da ein Vergleich wegen allerlei Zwischenfällen nicht gut zu
ziehen, und die Zeit zu einem Schluß zu kurz sei, die Moderation aus
weitere 6 Jahre zugestanden.)
Es wurde aber auch mit anderen Mitteln versucht, den polnischen
Verkehr wieder herbeizuziehen. Das Lizentdirektorium hatte 1727 vor—
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9) Kgl. Resolution, Berl. 12. Juni 1729 (Ausf., A. S. B. Creutz, Görne.
Gen.-Dir. Ostpr. 22, 15 1). 5. Juli wurde die Moderation eingeführt.
) Eingekommene Laken, Zeuge u. a. woll. Waren, Wert in fl.:
1725/26 1727/28 Juli 1729/831
700 232 401370 5389 999
849 000 598 498 735 061
Zoll in Rtlr.
1725/26 1729/31
à 40/0 — 93321, à 10/, 1866
aͤt9 1415 —
107471 19667/
NB. In 1728 war die Einfuhr durch das Verbot der Danziger Wollwaren
und durch die Zollerhöhung auf 500 stark zurückgehalten worden. 1727 war aber
mehr als nach erfolgter Minderung eingeführt worden, 1729 mehr als 1730.
Auch in der Ausfuhr zeigte sich keine Steigerung, wie der nach dem Labiauschen
Zollregister angegebene Wert der von den Polen zu Wasser ostwärts geführten
Wollwaren lin fl.) anzeigt:
1730 20 030 1726 5 924
1721 10 230 1727 11952
1722 10171 1728 5 6841/
1723 14398 1729 8088/,
1724 12 489 1730 7 O70/,
1725 9460 (bis Ende August).
3) Reskript vom 1. November 1731 auf Bericht vom 16. Oltober (Gen.-Dir.
Ostpr. 22, 19).
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