Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

9 
PN 
ß 
112 
78 
bst 
en 
sen 
18⸗ 
etz, 
isst 
4.6) 
hen 
int 
sen, 
Iyste 
hen 
He⸗ 
»el 
unh 
;xxlii 
n 
nehß 
ne. 
wd 
re 
it⸗ 
erzol 
04 
1710 
44 
Zollverwaltung in Pommern. 
61 
manden nach der Mark ohne Vorzeigen der Zoll- und Gunstgeld— 
zettel passieren zu lassen.) Erheblich später wurde endlich auch 
den neumärkischen Zollbedienten befohlen, von dem auf dem platten 
Lande in Pommern erhandelten Vieh, für das keine Zollzettel vor— 
gewiesen werden könnten, den pommerschen Zoll mitzuerheben.ꝰ) 
Die Kammer selbst hat stellenweise dörfliche Zollerheber, so 
in Klütz und Podejuch, vereidigen lassen, die auf das häufige Aus— 
und Einladen zwischen Greifenhagen und Stettin achten, die Greifen— 
hagenschen Zollzettel abfordern und bei Anzeige von Hinterziehung 
des dortigen Zolls !/, der Strafgefälle erhalten sollten.s) Es 
wurden ferner, da die Landreiter zu ordentlicher Zollaufsicht nicht 
zu bewegen waren, zwei eigene Ausreuter bestellt, zur Beobachtung, 
daß die rechte Landstraße auf Stargard gehalten, und nicht seitliche 
Schlupfwege eingeschlagen würden. Denn wenn diese auch zum 
Teil mit Nebenzöllen (Zachan, Kremzow) besetzt waren, so war die 
Kenntnis und Aufsicht der dort angestellten Leute so mangelhaft, 
daß die Zollanten hier allzu glimpflich durchkommen konnten. Alle 
diese vornehmlich 1694 angelegten Nebenzölle taten also den Haupt— 
zöllen nur Abtrag, zumal wenn sie, wie Ihnabrück, verpachtet waren, 
und der Pächter die Leute durch naächsichtige Verzollung an sich 
zog; man neigte daher wieder dazu, die Nebenwege zu verbieten. 
Im übrigen ließ es die Kammer nicht fehlen an nachdrück— 
lichen Ermahnungen, daß die Auflagen in den Zöllen und auf den 
Märkten wirklich erhoben und berechnet würden, und zwar nicht 
nach der durch der Zöllner Faulheit, Nachlässigkeit und Unverstand 
eingeschlichenen Observanz, sondern nach den richtigen Rollen;) der 
Erfolg aber blieb aus, wie die spätere Untersuchung zeigte. Aller— 
dings erschwerte die ungünstige Gestaltung des Landes mit den in 
großer Längenausdehnung weit auseinander liegenden Zollstätten 
die Aufsicht, und das Personal konnte in den meisten Zöllen nur 
recht untergeordnet sein. 
i Ersuchen an das Kommissariat 21. August 1716 (Ebenda). 
Kgl. Resolution vom 21. Juli 1729. 
Kammerverordnungen vom 21. und 26. August 1716 (Ebenda). 
Verordnung vom 21. August 1716, daß alle Zöllner innerhalb 14 Tagen 
Kopien der Rollen zur Prüfung, ob sie konform seien, einsenden, oder, wo 
keine vorhanden, solche einfordern sollten (Ebenda).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.