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Sechster Teil. —
Den Preisunterschied gegen Danzig könne diese doch nicht aufheben,
dagegen werde sie in den Einkünften einen beträchtlichen Ausfall
bringen.i)
Wöährend Lizent und Kammer sich 1724 der Zollerhöhung wider⸗
setzt hatten, waren sie jetzt durchaus gegen die Moderation, die von der
Akzisedirektion eifrig betrieben wurde. Diese schlug weiterhin vor:
Was die Ostländer von Königsberg abhält, ist auch der Mangel an
Manufakturwaren-Sortiments, denn nur 2 Bürger und 2 Schutzjuden
hielten Packkammern, dazu die Verbote oder Hochimpostierungen fremder
Wollwaren und Leder; daher möge man für Packkammer-Waren.
Peltereien und Leder das Verbot des Handels Fremd mit Fremd
aufheben und die Jahrmarktsfreiheit verlängern. Dieses ist zwar nicht
durchgegangen,?) jedoch ist nach den weiteren Vorschlägen Kornmanns,
da sich bald eine Vermehrung des Handels mit Rußland und Polen
herausstellte und da man so in Berlin ehet ein Plus als ein Minus
im Lizentertrag erhoffte, die Zollmoderation auch auf die landwärts,
über Berlin und Danzig, auch mit der Post eingeführten französischen
und holländischen Seiden-, Linnen- und Galanteriewaren, die Nürn
berger- und überhaupt alle Manufakturwaren ausgedehnt worden.
Ferner sollten die Königsberger Kaufleute für Rauchwaren, polnische
Leder und moskowitische Juchten beim Ausgang aus Königsberg nur
) Zollertrag von den 1727 -529 aus den Oberlanden und Danzig ein—
tommenden Waren (Gin Rilr. u. pr. Gr.):
Strom⸗ u. landwärts Seewärts
Seidene und halbseidene Waren.. 5103,21 370,34
Sächs., Schweizer, Danziger woll. Kramwaren 3811,77 594, 35
Sächs., schles. u. a. Laken. 48340.05 2527,65
Berliner u. a. inländische Lafen.. 964,383 10,60
Pommersche und Stettiner Rasche. . 307,27 110,69
Sonstige wollene Waren.... 806,46 62,82
Schles. Leinwand, Kanevas, Parchent, Tafelzeug,
Zwillich, Drillich . 1720,81 1,12
.7 253,60. 3677,87
Zusammen 209831,57, also jährlich 7000 Rilr.; der iährliche Ausfall wird
auf 4000 Rttlr. berechnet.
2) Das betreffende Gutachten Kornmanns ist von der Kammer unterdrückt und
von jenem erst 22. Oltober 1731 an Grumblomw geschickt worden mit dem Bemerken,
daß er nunmehr zu zweifeln anfange, ob er weiterhin etwas zur Beförderung
hiesigen Commereii beizutragen imstande sein werde (Gen.-Dept. 38 Nr. 7).
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