Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Schuldenverfahren und Arreste. 
783: 
1, mit der Post /20/0 Zoll erlegen, damit sie um so eher Gelegenheit 
hätten, dergleichen mehr ins Deutsche Reich zu debitieren.) 
Da Lizent und Kammer der Meinung waren, daß nur die eigent⸗ 
lichen Manufakturwaren von Seide, Wolle, Linnen, Galanteriewaren 
und Tressen darunter zu verstehen seien, wurde deklariert, daß alle 
verarbeiteten Waren, die zum Gebrauch fertig seien, auch von Metall, 
Holz, Steinen, ferner ostindische und englische Zeuge, Kattun, Nessel— 
tücher. Gingangs u. dgl. Webereien und Galanteriewaren, sobald sie 
landwärts über Danzig, nicht seewärts einkommen, nach der Moderation 
zu verzollen seien. Von allen von und nach Danzig gehenden Waren 
soll statt 100 14, des Tarifsatzes (von 40/0) gefordert werden, von 
den mit der Post ankommenden nur 10,0, was mit der Post aus⸗ 
geht, frei bleiben. 
Noch immer fehlte in der heiklen Frage wegen der polnischen 
Schulden und der Königsberger Arreste wider die Waren der Schuldner 
„ein billiges und dem bono publico mehr als dem privato gemäßes 
Reglement“. Die Kammer wurde auf ihren eigenen Antrag 5. Juli 
und 30. August 1728 beauftragt, ein solches zu entwerfen, wie der—⸗ 
gleichen dem dortigen Commercio zum Schaden gereichenden Arresten 
vorzubeugen sei. Ein solches schwieriges, wenn nicht unmögliches 
Werk ist zwar nicht zustande gekommen, doch finden sich Beispiele, 
daß man von Berlin aus den Härten des Schuldverfahrens zu 
begegnen suchte. Ein Arrest, den Negelein und Frommer im Auftrage 
eines Rigaer Geschäftsfreundes auf eines polnischen Edelmanns Pasniack 
Effekten legten, wurde aufgehoben, weil in Riga auch den Kaufleuten 
aus preußischen Landen kein Arrest auf polnische Effekten verstattet 
werde.) Die Kaufleute der litauischen Stadt Keydan, Schotten von 
Nation, wagten überhaupt nicht mehr nach Preußen zu handeln, weil 
sie wegen ihrer Schulden in Königsberg und Tilsit Arreste befürchten 
mußten.) Sie sandten Deputierte nach Berlin, um ein mehrjähriges 
) Reskript vom 25. Febcuar 1732 (Abschr. ggz. Grumbkow, Görne. Kbg. 
Kaufmannsch. Z 11)). 
) Resolution an pr. Kammer, 5. Juli 1728 (Gen.Dir. Ostpr. 22, 17). 
9) Gegen Mohilew haben Königsberger Kaufleute 1720 kraft gerichtlichen 
Erkenntnisses ein „Einreiten“ durch Bewaffnete stattfinden lassen; als es erfolglos 
blieh, mußten einige Kaufleute aus Mohilew 1724 durch Arrestschläge büßen 
(Meier S. 305).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.