186
nan Sechster Teil
sich, daß die Freiheiten sich des bürgerlichen Handels anmaßten uund
Konzessionen auf Handel und Wandel erhielten. In den darüber
(21. Juni und 9. Juli) geführten Besprechungen zäußerten sich zwar
die Vertreter der Stadt viel gemäßigter und meinten, die Hauptsache
sei die Wiederherstellung eines ungehinderten Handels, dann werde
sich das andere schon von selbst geben. Aber dies können nur ver⸗
einzelte Stimmen gewesen sein, denn im übrigen ist eine starke Er—⸗
hitterung unter den Bürgerkaufleuten erkennbar über den geringen
Schutz, den ihre Handlung gegen die fortwährenden Übertretungen der
Wettgesetze genoß.
Ja auch innerhalb der Kriegs- und Domänenkammer spalteten
sich die Meinungen. Die Mehrzahl der Rätei) hielt die Gravamina
für unangebracht, da die Kontraventionen wider die wohl eingerichtete
Wettordnung nur dem dazu bestellten Wettgericht angezeigt zu werden
brauchten. Sie waren nicht für unbedingtes Festhalten an alten
Schranken, meinten vielmehr, daß die Wettleges nicht zur Observanz
gebracht seien, habe dem Handel nicht geschadet, sondern konsiderable
Fremden angezogen. Man möge wie anderwärts trotz der alten
Fremdengesetze den Kommissionshandel mit Fremden connivendo ver⸗
statten, zumal da die Zahl der vermögenden Kaufleute zu gering sei,
davon könne auch der seinen Namen hergebende Bürger gewinnen
und mit der Zeit eigenen Kredit und Handel erwerben. Den Kommis⸗
sionseid hielten die konsiderabelsten Kaufleute selbst für höchst schädlich.
Dagegen sollten sich die Königsberger mehr in der Fremde umtun,
dadurch die forco des commercii recht kennen lernen und zugleich
Kredit, Korrespondenz und Kommissionen zu gewinnen suchen. Solange
aber junge Leute gleich nach den zunftmäßigen Lehrjahren darauf los⸗
legten und, ohne genug zu verstehen, eigenen Handel zu treiben suchten.
werde nicht zu verhüten sein, daß sie von dem versierteren Lieger hinters
Licht geführt würden. Scharfe Mittel seien nicht so sehr am Platze,
als daß die Kaufleute ihre Interessen selbst besser verständen und
mehr verträten.
Ganz abweichend davon stimmte Kammerdirektor v. d. Osten.?)
i) Semimont vom 15. September und Gutachten vom 19. Oktober 1728
(v. Lesgewang, Kupner, v. Werner, v. Lölhöffel, Lilienthal, Krüger, Neander.
Staffelstein. Gen.“Dir. Ostpr. Tit. 22, Nr. 151.)
2 Sondergutachten vom 12. Oktober 1728.
den
der
zu
und
Der
Ter
tie
aber
der
mit
und
Lies
Kon
lich
auf
acht!
über
weis
ordn
u
und
die
ordn
meist
ind
heten
dach
m
espe
mtwy
hen.