Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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nan Sechster Teil 
sich, daß die Freiheiten sich des bürgerlichen Handels anmaßten uund 
Konzessionen auf Handel und Wandel erhielten. In den darüber 
(21. Juni und 9. Juli) geführten Besprechungen zäußerten sich zwar 
die Vertreter der Stadt viel gemäßigter und meinten, die Hauptsache 
sei die Wiederherstellung eines ungehinderten Handels, dann werde 
sich das andere schon von selbst geben. Aber dies können nur ver⸗ 
einzelte Stimmen gewesen sein, denn im übrigen ist eine starke Er—⸗ 
hitterung unter den Bürgerkaufleuten erkennbar über den geringen 
Schutz, den ihre Handlung gegen die fortwährenden Übertretungen der 
Wettgesetze genoß. 
Ja auch innerhalb der Kriegs- und Domänenkammer spalteten 
sich die Meinungen. Die Mehrzahl der Rätei) hielt die Gravamina 
für unangebracht, da die Kontraventionen wider die wohl eingerichtete 
Wettordnung nur dem dazu bestellten Wettgericht angezeigt zu werden 
brauchten. Sie waren nicht für unbedingtes Festhalten an alten 
Schranken, meinten vielmehr, daß die Wettleges nicht zur Observanz 
gebracht seien, habe dem Handel nicht geschadet, sondern konsiderable 
Fremden angezogen. Man möge wie anderwärts trotz der alten 
Fremdengesetze den Kommissionshandel mit Fremden connivendo ver⸗ 
statten, zumal da die Zahl der vermögenden Kaufleute zu gering sei, 
davon könne auch der seinen Namen hergebende Bürger gewinnen 
und mit der Zeit eigenen Kredit und Handel erwerben. Den Kommis⸗ 
sionseid hielten die konsiderabelsten Kaufleute selbst für höchst schädlich. 
Dagegen sollten sich die Königsberger mehr in der Fremde umtun, 
dadurch die forco des commercii recht kennen lernen und zugleich 
Kredit, Korrespondenz und Kommissionen zu gewinnen suchen. Solange 
aber junge Leute gleich nach den zunftmäßigen Lehrjahren darauf los⸗ 
legten und, ohne genug zu verstehen, eigenen Handel zu treiben suchten. 
werde nicht zu verhüten sein, daß sie von dem versierteren Lieger hinters 
Licht geführt würden. Scharfe Mittel seien nicht so sehr am Platze, 
als daß die Kaufleute ihre Interessen selbst besser verständen und 
mehr verträten. 
Ganz abweichend davon stimmte Kammerdirektor v. d. Osten.?) 
i) Semimont vom 15. September und Gutachten vom 19. Oktober 1728 
(v. Lesgewang, Kupner, v. Werner, v. Lölhöffel, Lilienthal, Krüger, Neander. 
Staffelstein. Gen.“Dir. Ostpr. Tit. 22, Nr. 151.) 
2 Sondergutachten vom 12. Oktober 1728. 
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