Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Erster Teil. 
Diese Gründe einer mangelhaften Verwaltung fielen aber in 
Lizentwesen fort, und namentlich am ersten Handelsplatz der Provinz 
in Kolberg, hätte man eine wohlgeregelte Verwaltung erwarten 
dürfen. Hier war schon 1686 ein Lizentpackhaus, wie es selbst in 
Stettin noch nicht bestand, auf der Münde eingerichtet worden, 
aber der Lizentverwalter, der zugleich Postmeister war, wohnte in 
der Stadt und vermietete seine Dienstwohnung im Lizenthaus 
Auch waren hier Räume an Kaufleute vermietet, wo diese ver 
dächtige Niederlagen mit den aus- und eingehenden Schiffsgütert 
hielten.) Dagegen wußten sie die 1689 dort angelegte öffentlich 
Wage zu umgehen und erreichten schon 1695 durch Beschwerder 
über Versäumnis, langes Lagern und Wägegelder, daß nur not 
verdächtige Güter da gewogen wurden. Die Visitierer schalteter 
hier ziemlich eigenmächtig, sie hatten freien Bierschank als pan 
salarii und versäumten damit ihr Amt, verstanden auch wenig und 
trieben Durchstecherei mit den Kaufleuten. Sie waren schon wege 
Fahrlässigkeit und Unterschleif bestraft, trieben es aber noch wi 
vorher. Die Schiffer waren zuchtlos und ohne Respekt vor da 
Obrigkeit. So wurde vieles unterschlagen und frei eingeschmuggell 
Pässe gefälscht, Bescheinigungen unvollständig oder gar nicht gegeben 
Bote oft nicht visitiert, die Lizentordnung nicht befolgt. 
Mit den Lizentverwaltern gab es beständige Streitigkeiten 
Zwar wurde auf vielfältige Beschwerden der Seglerhaus-Ultesten 
über den Lizentverwalter Joh. Stepheni nach Untersuchung durdt 
die Kammer entschieden:?) da sich nicht das geringste erwiesen, und 
die Ursache seiner Verfolgung nur daher rührt, weil er seine 
Funktion mit aller exactitude vorzustehen und Unser Interesse m' 
allem Eifer zu befördern bemüht ist, werden Wir ihn wider alle 
ungegründete Angeben schützen und Uns von niemand sinistre 
idôes wider ihn beibringen lassen. Stepheni wurde jedoch 4. Apu 
1718 aus unbekanntem Grunde verhaftet und hat bald danach mi 
dem neumärkischen Zollinspektor Frauendorf den Posten tausche 
müssen. Dieser hatte, wie sein Vorgänger, mit den Handeltreibende 
wie mit den Visitatoren fortwährend großen Streit, und wird vo 
i) Das wurde 1696 und 1719 verboten, aber erfolglos. 
2) Reskript an die Kammer 27. September 1717 (Ausf. ggez. Kame' 
Stettin, D.⸗A. Lizents. Hp. Kolberg 64, 70.)
	        
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