52
Erster Teil.
Diese Gründe einer mangelhaften Verwaltung fielen aber in
Lizentwesen fort, und namentlich am ersten Handelsplatz der Provinz
in Kolberg, hätte man eine wohlgeregelte Verwaltung erwarten
dürfen. Hier war schon 1686 ein Lizentpackhaus, wie es selbst in
Stettin noch nicht bestand, auf der Münde eingerichtet worden,
aber der Lizentverwalter, der zugleich Postmeister war, wohnte in
der Stadt und vermietete seine Dienstwohnung im Lizenthaus
Auch waren hier Räume an Kaufleute vermietet, wo diese ver
dächtige Niederlagen mit den aus- und eingehenden Schiffsgütert
hielten.) Dagegen wußten sie die 1689 dort angelegte öffentlich
Wage zu umgehen und erreichten schon 1695 durch Beschwerder
über Versäumnis, langes Lagern und Wägegelder, daß nur not
verdächtige Güter da gewogen wurden. Die Visitierer schalteter
hier ziemlich eigenmächtig, sie hatten freien Bierschank als pan
salarii und versäumten damit ihr Amt, verstanden auch wenig und
trieben Durchstecherei mit den Kaufleuten. Sie waren schon wege
Fahrlässigkeit und Unterschleif bestraft, trieben es aber noch wi
vorher. Die Schiffer waren zuchtlos und ohne Respekt vor da
Obrigkeit. So wurde vieles unterschlagen und frei eingeschmuggell
Pässe gefälscht, Bescheinigungen unvollständig oder gar nicht gegeben
Bote oft nicht visitiert, die Lizentordnung nicht befolgt.
Mit den Lizentverwaltern gab es beständige Streitigkeiten
Zwar wurde auf vielfältige Beschwerden der Seglerhaus-Ultesten
über den Lizentverwalter Joh. Stepheni nach Untersuchung durdt
die Kammer entschieden:?) da sich nicht das geringste erwiesen, und
die Ursache seiner Verfolgung nur daher rührt, weil er seine
Funktion mit aller exactitude vorzustehen und Unser Interesse m'
allem Eifer zu befördern bemüht ist, werden Wir ihn wider alle
ungegründete Angeben schützen und Uns von niemand sinistre
idôes wider ihn beibringen lassen. Stepheni wurde jedoch 4. Apu
1718 aus unbekanntem Grunde verhaftet und hat bald danach mi
dem neumärkischen Zollinspektor Frauendorf den Posten tausche
müssen. Dieser hatte, wie sein Vorgänger, mit den Handeltreibende
wie mit den Visitatoren fortwährend großen Streit, und wird vo
i) Das wurde 1696 und 1719 verboten, aber erfolglos.
2) Reskript an die Kammer 27. September 1717 (Ausf. ggez. Kame'
Stettin, D.⸗A. Lizents. Hp. Kolberg 64, 70.)