Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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I Sechster Teil. Ailuet 
der drei Städte, auf der anderen: es ist erst in neueren Zeiten: von 
Kaufleuten und Mälzenbräuern „ausgebrütet“.i) Weitläufiger: wurde 
über die das Wesen des ganzen Königsberger Handels berührende 
Unterfrage gestritten, ob ein Bedürfnis vorliege, die Königsberger 
Handelschaft durch Aufnahme anderer Elemente zu stärken. Hille 
argumentierte: wenn die Bürgerkaufleute den ehemals stärkeren Handel 
übersehen konnten, werden sie erst recht den jetzt in Abgang geratenen, 
viel schwächeren bestreiten, man solle nur die bekannten erheblichen 
Hinderungen aus dem Wege räumen, daß sie etwas rechtesentre⸗ 
prenieren könnten. Die Prämisse war allerdings falsch:die Bürger 
haben den Handel immer nur zum Teil in Händen gehabt. 
Die Kammer konnte dagegen sehr erhebliche Gründe sanführen, 
warum eine frische Zufuhr nötig tuer)Denn es fehlte einge— 
standenermaßen an einer genügenden Anzahl wohl assortierter Pack⸗ 
kammern, gerade dem, was die Russen und polnischen Juden suchten; 
wenn nicht einige Schutzjuden und Refugierte auf den Freiheiten diesen 
Handel einigermaßen unterhalten hätten, wäre er ganz dahin,ob— 
wohl dies ein avantageuses Kommerzium sei, besonders nachdem 
Rußland sich zur deutschen Kleidung gewöhnt habe. Es läge so nahe, 
daß die Kaufmannschaft sich darauf verlegte und den Zeiten anpaßte, 
nachdem sie durch die Konjunkturen anderes verloren, aber es fehle an 
Geld, Kredit, savoir kaire, von einigen braven, vernünftigen, geschickten 
und bemittelten Kaufleuten abgesehen. Königsberg habe die Aufnahme 
seines Handels eigentlich den Fremden zu danken, die ihn mit aus⸗ 
wärtigem Gelde unterhalten und sich beständig hier niedergelassen 
hätten, gestalt denn sehr wenige oder keine Familien unter den Kauf- 
leuten sein dürften, die nicht ihren Ursprung aus fremden Ländern 
ableiteten. Da Königsberg tatsächlich an Vermögen und Kredit zu— 
rückgegangen, sei die Zufuhr neuer Kräfte heislsam. Sollte man, um 
einem oder anderem Ignoranten das Brot nicht zu nehmen, die ganze 
Gelehrsamkeit zugrunde gehen lassen? Warum solle, da doch die 
Freiheit unbestreitbar die Seele der Handlung, in Königsberg der 
Handel an Mauern und Steinklumpen gebunden sein? Und warum 
1) Es wird tatsächlich um 1666 als Neuerung bezeichnet. Vgl. H. Rachel 
in F. B. P. G. XXII, 16. 113f. 
2) Bericht vom 5. Januar 1733 (Gen.-Dir. Ostpr. 22, 16 II.
	        
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