Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Sechster Teil. 
war man wohl geneigt, einigen Königsberger Kaufleuten, die es 
unternehmen wollten, Waren zu Wasser nach Marienwerder zu schicken 
und da einen Handel mit den Polen einzuleiten, eine Douceur 
im Zoll zu gewähren. Aber Marienwerder lag gar nicht an der 
Weichsel, sondern an einem versumpften Nebenarm, besaß keine Ein⸗ 
richtungen für einen größeren Handel, Königsberger Kaufleute wagten 
sich an das Unternehmen nicht heran, konnten es auch aus Geld— 
mangel nicht. Es kam weiter nichts dabei heraus, als daß auch für 
Marienwerder als Vorbedingung die Beseitigung einiger Neuerungen 
verlangt wurde: Boysalz, fremde Leder und wollene Waren für den 
polnischen Handel frei zu geben, das alte Maß und Gewicht wieder 
einzuführen. Aber diese Stadt selbst wies darauf hin,?) daß die alten 
viel günstiger gelegenen Handelsstädte Kulm und Thorn sich nicht 
einmal gegen Danzig hätten behaupten können, eine solche Neugrün— 
dung, der die natürlichen Bedingungen fehlten, daher noch viel weniger 
Aussicht habe. 
Ähnlich stand es mit einem anderen, mehrfach erwähnten Plan, 
den polnischen Flußhandel von Danzig nach Königsberg zu leiten, 
durch Ausbau einer Wasserstraße aus der Weichsel durch Bug — 
Narew — Pissa — masurische Seen — Angerapp—Pregel. Aber es war 
sehr zweifelhaft, ob sie überhaupt befahren werde, selbst wenn man 
die großen Kosten für einen solchen Vorläufer des Johannisburger 
Kanals, die noch fehlende Verbindung der Seen, anzuwenden gewagt 
hätte. Damals ist daraus nichts geworden. 
Auf einen Bericht des Residenten in Danzig, Geh. Rat Ferber, 
daß dort vom Magistrat ein Projekt betrieben werde, wonach alle 
fremden Wollmanufakturwaren nur en gros und nur an Auswärtige 
verkauft werden dürften, und alle Wollausfuhr verboten werden solle, 
wurden Berichte eingefordert, wie man der Danziger Handlung wieder 
Abbruch tun könne, falls solches Projekt zum Nachteil der Manu— 
fakturen dieser Lande wider Verhoffen zur Exekution gebracht werde.) 
Die preußische und pommersche Kammer zweifelten von Anfang, daß 
i) Restript v. 11. März 1737 (Gen.-Dir. Ostpr. 154, 17 )y. 
2) Aus Berichten des Steuerrats und des Magistrats v. 3. u. 5. Febr. 1738. 
N Reskript v. 3. Oktober u. 29. November 1739 an die preußische, litauische, pom⸗ 
mersche, kur⸗ und neumärkische Kammer. (Konz. A. S. B. Görne, Happe. Gen.-Dir. 
Ostpr. Tit. XXII. Nr. 31: Stettin K. A. Verdebitierung27: Stadt Frankfurt III. 140., 1.)
	        
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