820
Sechster Teil.
erbietungen gemacht, und wenn man jetzt dasselbe wie die Hansestädte
erlangen wolle, müsse man den Franzosen auch dieselben Freiheiten und
Benefizien gönnen, sonst dürfe der intendierte Zweck nicht vollkommen
zu erreichen sein.)
Es blieb jedoch dabei, daß die drei Hansestädte und Danzig in
den französischen Zöllen den Inländern gleichgestellt waren, die Preußen
aber für ein Stückfaß Branntwein 3 bis 4 L. für Holzwaren 500/,
mehr erlegen mußten.?)
Auch über einen Handelsvertrag mit Spanien wurden, nachdem
die Hansestädte einen solchen vereinbart, Erhebungen angestellt. Die
Kolberger äußerten dabei Bedenken, ob der Handel möglich sei wegen
der marokkanischen Seeräuber und deshalb nötigen Konvois und wegen
Mangels an Ausfuhrwaren. In Berlin hielt man es jedoch für eine
„sehr avantageuse Sache“ und beauftragte den Gesandten im Haag,
mit dem dortigen spanischen Gesandten zu verhandeln, und den Resi⸗
denten in London, zu sondieren, ob man auf einige Jahre gleich den
Engländern die Freiheit erlangen könnte, die spanisch-amerikanischen
Küsten mit 1 oder 2 Schiffen zu befahren.?)
Mit den nordischen Ländern gelang es auch nicht in geregelte
Handelsbeziehungen zu kommen. Die nicht lange nach dem Regierungs⸗
wechsel ausbrechenden Feindseligkeiten mit Schweden haben die regen
Beziehungen der preußischen und pommerschen Seestädte mit diesem
Lande gründlich gestört; wurden doch unterm 20. Mai 1715 alle
schwedischen Untertanen aus Königsberg und den Freiheiten aus—
gewiesen. Die junentbehrlichen schwedischen Waren, vor allem Eisen
und Kupfer — auch gotländischer Kalk wurde viel eingeführt —
wurden nun durch die neutralen Hansestädte zugeführt. Es wurde
1717 ein Vorschlag des Königs von Dänemark geprüft, daß die
1) Reskripte an die preußische Regierung vom 27. März 1717 und 18. Jan.
1718, unter diesem Datum auch an die pommersche Regierung. Berichte vom
20. Mai 1717 und 24. Februar 1718 (Kbg. 36 a). Vgl. Altenstücke Nr. 15.
2) Bericht des Stettiner Kriegsrats Vanselow vom 24. August 1747: Für
1616 Stück Tonnenstäbe 91 98s statt 41 58, für 1616 Piepenstäbe 181 158 statt
6128, für 124 Stück Franzholz 51 18 statt 2168, für 124.Stück Bourdillion
5 Fuß lang 151 158 statt 7168 EStettin K.⸗A. XII Nr. 47).
8) Reskripte vom 3. Dezember bezw. 29. November 1716 (R.7 p. 106 J.).