Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Nachlässigkeit der Kammerverwaltung. 
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Bericht, den Hünicke darüber erstattete, bestätigte nicht nur die 
inonymen Angaben, sondern entrollte ein mit vielen Einzelheiten 
belegtes Bild völliger Verwirrung im Zoll- und Lizentwesen. Im 
vormals schwedischen Teil war nicht einmal die von der Stettiner 
Regierung ausgegebene gedruckte Zollrolle zur Observanz gebracht, 
wie anderwärts berichtet wird, und es herrschte große Willkür, da 
Instruktion und Kontrolle fehlten, die Beamten unwissend und 
eigennützig waren; aber auch im brandenburgischen Pommern war 
es nicht viel besser. 
Die Kammer verteidigte sich weitläufig gegen die von ihr 
als ungerechtfertigt angesehenen Anschuldigungen, denn sie habe sich 
redlich vemüht, den Mißbräuchen zu steuern, und habe den Ertrag 
der vorpommerschen Zölle gegen schwedische Zeiten wohl um etliche 
1000 Taler gesteigert.) Sie gab der fehlerhaften und verworrenen 
Zollgesetzgebung und dem Unverstand und schlechten Willen der 
Unterbeamten alle Schuld. Aber wenn sie auch nachweisen konnte, 
daß sie wiederholt durch gelegentliche Verordnungen gegen die 
Mängel im hinterpommerschen Zollwesen eingeschritten war, so 
konnte sie sich nicht von dem durch viele Beispiele erhärteten Vor— 
wurf freimachen, die Verwaltung im allgemeinen durchaus lässig 
geführt zu haben. Die Lizent- und Zollbedienten waren beim 
Amtsantritt nie recht instruiert, sondern nur auf die Observanz 
ihrer Vorgänger verwiesen worden, daher alle eingerissenen Nach— 
lässigkeiten, Fehler und Mißverständnisse sich forterbten. Die ein— 
gelieferten Zollregister waren in der Kammer stets nur oberflächlich 
durchgesehen, aber nicht mit der Zollrolle und den Zollzetteln ver— 
glichen worden, daher die Fehler in der Verzollung meist ungerügt 
blieben; die vorpommerschen Zollzettel waren bisher überhaupt noch 
nicht eingefordert worden. So konnten hier die Zollbedienten selbst— 
gestempelte Zettel benutzen, statt daß sie gedruckte und gestempelte 
Zettel aus der Kammer erhielten, über die sie genau Rechnung zu 
führen hatten. Die Defraudationen sollen fast öffentlich geschehen 
1) Bericht vom 16. August 1720. Jahreserträge 17156/16-1719/20: 
19471/3, 40181/3, 4366, 5959, 6698 Tlr. Die hinterpommerschen Zölle trugen 
urchschnittlich: 1700/01 -1711/12 nur etwa 3500, 1712/13-1714/15 4780, 
1715/16 — 1719/20 aber 5645 Tlr. 
Acta Borussica. Handels-, Zoll- und Akzisevpolitik II.
	        
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