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Nachlässigkeit der Kammerverwaltung.
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Bericht, den Hünicke darüber erstattete, bestätigte nicht nur die
inonymen Angaben, sondern entrollte ein mit vielen Einzelheiten
belegtes Bild völliger Verwirrung im Zoll- und Lizentwesen. Im
vormals schwedischen Teil war nicht einmal die von der Stettiner
Regierung ausgegebene gedruckte Zollrolle zur Observanz gebracht,
wie anderwärts berichtet wird, und es herrschte große Willkür, da
Instruktion und Kontrolle fehlten, die Beamten unwissend und
eigennützig waren; aber auch im brandenburgischen Pommern war
es nicht viel besser.
Die Kammer verteidigte sich weitläufig gegen die von ihr
als ungerechtfertigt angesehenen Anschuldigungen, denn sie habe sich
redlich vemüht, den Mißbräuchen zu steuern, und habe den Ertrag
der vorpommerschen Zölle gegen schwedische Zeiten wohl um etliche
1000 Taler gesteigert.) Sie gab der fehlerhaften und verworrenen
Zollgesetzgebung und dem Unverstand und schlechten Willen der
Unterbeamten alle Schuld. Aber wenn sie auch nachweisen konnte,
daß sie wiederholt durch gelegentliche Verordnungen gegen die
Mängel im hinterpommerschen Zollwesen eingeschritten war, so
konnte sie sich nicht von dem durch viele Beispiele erhärteten Vor—
wurf freimachen, die Verwaltung im allgemeinen durchaus lässig
geführt zu haben. Die Lizent- und Zollbedienten waren beim
Amtsantritt nie recht instruiert, sondern nur auf die Observanz
ihrer Vorgänger verwiesen worden, daher alle eingerissenen Nach—
lässigkeiten, Fehler und Mißverständnisse sich forterbten. Die ein—
gelieferten Zollregister waren in der Kammer stets nur oberflächlich
durchgesehen, aber nicht mit der Zollrolle und den Zollzetteln ver—
glichen worden, daher die Fehler in der Verzollung meist ungerügt
blieben; die vorpommerschen Zollzettel waren bisher überhaupt noch
nicht eingefordert worden. So konnten hier die Zollbedienten selbst—
gestempelte Zettel benutzen, statt daß sie gedruckte und gestempelte
Zettel aus der Kammer erhielten, über die sie genau Rechnung zu
führen hatten. Die Defraudationen sollen fast öffentlich geschehen
1) Bericht vom 16. August 1720. Jahreserträge 17156/16-1719/20:
19471/3, 40181/3, 4366, 5959, 6698 Tlr. Die hinterpommerschen Zölle trugen
urchschnittlich: 1700/01 -1711/12 nur etwa 3500, 1712/13-1714/15 4780,
1715/16 — 1719/20 aber 5645 Tlr.
Acta Borussica. Handels-, Zoll- und Akzisevpolitik II.