Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Handelsbeziehungen mit Schweden und Dänemark. 821 
preußischen Untertanen sich nun direkt aus Norwegen versehen möchten, 
das dieselben Bedürfnisse überflüssig liefere.) Aber darauf ließ sich 
nicht eingehen, weil Dänemark-Norwegen doch keinen Ersatz bieten 
konnte und weil die Seefahrt wegen der Kaper der Kriegführenden gar 
zu unsicher gewesen wäre. Dagegen entschloß man sich zu einer öffent⸗ 
lichen Bekanntmachung,? daß die Untertanen neutraler Mächte völlige 
Freiheit haben sollten, sowohl Waren aus Schweden nach den preu⸗ 
ßischen Landen wie aus diesen nach Schweden zu verschiffen, ohne daß 
bei Ein- und Ausfuhr Hinderungen gemacht, noch Eide von den Neu— 
tralen oder den Eigentümern gefordert werden sollten. Dadurch wurde 
Königsberg zu einer Art Freihafen im Kriegsgetümmel, und es 
sammelten sich 1718 eine ungewöhnliche Menge von Schiffen aller 
Nationen hier an. (Vgl. oben S. 733.) 
Anderseits hat der Königsberger Handel in jenen Jahren durch 
die schwedischen Kapereien manchen Schaden erlitten, da er völlig un⸗ 
geschützt war. Mußte doch der König selbst auf eine immediate Mel— 
dung Negeleins, daß sich ein russischer Kreuzer Übergriffe in Pillau 
erlaubt habe, bekennen: „Man guht soll vorschlagen, auf was vor ardt 
ich den Pillo Haven vor Kaper sicher halten kan, da ich keine Schiffe 
habe.“s) Von Berlin aus konnte man nicht anders als die Unter⸗ 
tanen darauf hinweisen, daß sie in den besetzten Gewässern auf eigenes 
Risiko handelten, und auf die Gefahr des Verkehrs mit Kontrebande⸗ 
Waren aufmerksam machen. Die preußische Regierung hat auch über 
den Begriff der Kontrebande, da einige Kaufleute den mit England 
im Kriege befindlichen Spaniern Waren zuführen wollten, in England 
Erkundigungen einziehen und das Ergebnis dem Königsberger Magi⸗ 
strat zugehen lassen.) 
Als 10 meist englische und französische, zu Königsberg wohn⸗ 
hafte Handelsleute nach dem Kriege baten, ihnen zum Ersatz des 
durch Prisen erlittenen Schadens behilflich zu sein, wurde das als 
y) Ilgen, Creutz an die pommersche Regierung, 26. Mai 1717 EGtadi 
Stettin V, 1, 197 und Kolb. Seglerhaus P.7)3. 
2) Reskript an die Kommandanten zu Pillau und Memel, Berl. 14. Juni 
1717 (Stadt Kbg. 92). 
8) August 1718 (R. 96 n. 3020.. 
4) 6. März 1719 (Kbg. Kaufm. H 417).
	        
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