Handel mit Dänemark.
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Nachteil des Handels preußischer Untertanen neuerlich veranlaßt worden
sei.) Und als im Herbst 1734 die Dänen im Streite mit Hamburg
die Elbmündung mit ihren Schiffen sperrten, wurden aus den Pro—⸗
vinzen wieder Berichte eingefordert, welcher Schaden dadurch den
Königlichen Einkünften, den Kaufleuten und Pächtern erwachse.“) Zwar
äußerten sich Kaufleute von Königsberg besorgt, nnd die Magdeburger
Kaufleute und Schiffer gar klagten über völlige Stopfung des Handels,
vor allem mit Korn, über Preissturz und Absatzhinderung; doch ist
offenbar weiter nichts erfolgt.?)
Neue Versuche zu näherer Handelsverbindung mit den nordischen
Reichen wurden durch die von Kühlwein gemachten Vorschläge“) und
die daran geknüpften Gutachten angeregt; man ließ durch die Ge—
sandten in Kopenhagen und Stockholm einige Anträge, zunächst münd—
lich und privatim, anbringen.) Der dänischen und der schwedischen
ostindischen Kompagnie wollte man für ihre asiatischen Waren in
Stettin einen Stapel einräumen, so aber, daß der Weiterverkauf durch
die dortigen Kaufleute erfolgen müsse, doch könnten auch die in
Preußen verbotenen Waren auf den Messen weiterdebitiert werden.
Ferner war man bereit, den dänischen Untertanen den Verkauf von
holsteinschem Käse, Butter u. dgl. in Pommern mit Ausschluß der
) Berichte der pommerschen, preußischen, kurmärkischen Kammer vom
L., 2. Oktober und 18. Dezember 1732; es waren nur die Grundsätze bemerkens⸗
wert, daß Einfuhrwaren auf fremden Schiffen 1, mehr zahlen mußten als auf
dänischen, und daß Ausladen von Waren nur an bestimmten Handelsplätzen er⸗
laubt war (Pommern, Zolls. 17). — Der Lizentkontrolleur Kieckhoff schickt, Stettin
z. Mai 17385, seinen angeforderten Bericht ein, wieweit die Sätze der neuen schwe—
dischen Lizent- und Segelationsordnung für Pommern von 1734 vom alten Tarif von
1681 differierten. Grundlage ist für beide 40/,; viele Sätze sind erhöht, viele er—
niedrigt. Schiffsungeld und Mastgeld sind erhöht, Last- oder Armgeld, Tiefgeld,
Paßgeld geblieben, (Stettin K.eA. Lizents. Vp. 211I1I).
2) So an Magd. Reg., 12. Okt. 1734 (Magd. A 5 Nr. 80).
) Februar 1738 wurde eine gründliche Untersuchung angeordnet, ob die
Stettiner Kaufleute und Schiffer über die schwedischen Verfassungen beim Commeree
und in ihren Privatangelegenheiten sich zu beschweren Ursache hätten. Es wurde
nur über einige Änderungen im Wolgaster Fürstenzoll geklagt (Stadt Stettin V.
1, 230).
9) S. oben S. 8357.
s) Restripte vom 2. Febr. und 26. Mai 1737, auf Vorschläge des Gen.⸗Dir.
R. 30 n. 200 D).