Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Erster Teil. 
sein, wenn auch die Kammer versicherte, daß sie bei verspürtem 
Unterschleif dem Täter nichts geschenkt habe. 
Die allenthalben bestehende Unordnung zu beseitigen, schlug 
Hünicke vor, das ganze pommersche Lizentwesen unter eine Leitung 
zu stellen — was ja durch die Behördenkombination von 1723 ge— 
schah. Ferner für das gesamte pommersche Zollwesen, wie in der 
Neumark, einen reisenden Aufsichtsbeamten, einen Oberzolldirektor 
anzustellen, der überall revidieren, instruieren und über die vorge— 
fundenen Mängel an die Kammer berichten solle.) Das war für 
die lang ausgedehnte Provinz eigentlich eine selbstverständliche Not— 
wendigkeit, aber die Kammer besorgte bezeichnenderweise, daß eiun 
solcher Beamter sich auf ihre Kosten zu viel Autorität zulegen und 
dielleicht „mehr Wunder und Weitläufigkeit“ als Fruchtbarliches 
ausrichten werde. Wurden so die Zollbedienten mehr in Zucht ge— 
halten, so sollte auch durch Bestellung von Zollbereitern, Regelung 
der Distrikte, Anlage von Nebenzöllen und Zolltafeln den massen 
haften Hinterziehungen mehr vorgebeugt werden. 
Außer der lokalen Verwaltung war aber auch die Zoll- und 
dizentgesetzgebung sehr verbesserungsbedürftig. Die hinterpommerscht 
Lizenttaxe von 1691 wurde als nicht recht deutlich und verständlich 
hezeichnet; die schwedische von 1681 war durchgängig höher umd 
so unvollständig, daß das Kommissariat selbst den Rendanten au 
die alte schwedische Observanz, so bedenklich das war, verweise— 
mußte. Eine neue einheitliche Lizenttaxe mit deutlicher Instruktior 
und Reglement wurde als Bedürfnis bezeichnet, ebenso eine ein 
heitliche General-Sand- und Wasserzollrolle. Doch stand eine 
Veränderung in den Zöllen und Lizenten die Konvention m'i 
Schweden im Wege. Auch eine Akzidentientaxe war nötig, ur 
vielen Übersetzungen, Bestechungen, Querelen und überflüssigen Unter 
suchungen abzuhelfen; die schwedische von 1687 bot hierfür ei 
Muster. Erst unter einheitlichen, klaren, unzweideutigen Ordnunge 
konnte das in beiden Landesteilen herrschende Übel beseitigt werder 
daß willkürliche Auslegung und eine durch Nachlässigkeit und Un 
verstand eingeschlichene Observanz maßgebend war. 
i 6. Juli 1720 bat der Stettiner Zollverwalter Katsch um den Poste— 
er hatte zu diesem Zweck im Februar das anonyme Memorial eingereid 
Januar 1721 ist ein H. Reuneke Zollverwalter in Stettin.
	        
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