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Endliche Revisionen.
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Die Zollrevisionskommission konferierte in Stettin vom 21. März
bis 17. April, die Kammer aber nahm die Zollsache erst vom
16. bis 18. November 1726 vor. Dadurch kam die Lizentregelung
eher zustande: der Bericht Schumacher-Uhl über das Kolberger
Lizentwesen nebst den Memorialien des Lizentinspektors Frauendorf,
des Kontrolleurs Mardes und des Seglerhauses ging 2. Mai an
die Kammer, und diese sandte alles nebst ihrem Gutachten und
den Revisionsprotokollen der vier hinterpommerschen Häfen 20. Juli
nach Berlin. So konnte schon im September 1726 die neue ein—
heitliche Lizent-Ordnung und ⸗-Rolle für ganz Pommern erlassen
werden,) während die Zollregelung sich noch weit in das Jahr
1727 hineinzog.
Für das ganze pommersche Lizentwesen war nun im Verlauf
einiger Monate eine völlig neue und einheitliche Gesetzgebung ge—
schaffen worden, nachdem Jahre hindurch vergeblich an einer bloßen
Revision und Verbesserung herumgearbeitet worden war. Es ging
deshalb so schleunig von Statten, weil man nun von einem festen
GBrundsatz ausging und nach einem vorhandenen Muster, dem
preußischen Tarif, arbeitete. So ließ man denn die schwedische
Rolle von 1681 und die kurbrandenburgische von 1691 auf sich
beruhen und regelte die Sätze einfach nach dem Werte zu 40/0
wobei das bisherige Agio von 31,0 Gr. pro Reichstaler und das
Armengeld (2 Gr. von 100 Rtlr. Warenwert) eingerechnet wurden.
Die Kammer wollte zwar für Kolberg, dessen Handel schon sehr in
Abnehmen geraten war, den gelinderen Tarif von 1691, obwohl
er eingestandenermaßen mangelhaft und schlecht porportioniert war,
beibehalten, doch wurde entschieden, die im Vorjahre aufgestellte
Stettiner Rolle brauche nur in 16 Sätzen moderiert zu werden,
damit der Kolberger Handel sich nicht schlechter stehe als nach der
vorherigen Taxe, und nach erheischenden Umständen könne noch
unter den Satz von 40/,0 gegangen werden.
Die völlige Anderung zeigte sich auch äußerlich. Die neue
Rolle ist in alphabetischer Reihenfolge abgefaßt, mit zwei Ko—
aAbkow—
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1) Berlin, 10. September 1726, dazu eine Kgl. Resolution vom 19. Sep⸗
tember über das Kolberger Lizentwesen (ggez. Grumbkow, Creutz, Katsch, Fuchs.
Gen.⸗Dir. Pommern, Zolls. Nr. 13). Reglement bei Quickmann S. 719ff.