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Erster Teil.
der Reede aussetzen und seinen Kurs anderswohin fortsetzen sollte;,
daß sie nur halb erlegt werden sollten, wenn ein Hafen (wie Stolp—
münde) so beschaffen sei, daß der Schiffer nicht einmal mit Leichtern
einkäme, sondern ganz in See aus- und einladen müßte.!) Ferner
war auf eine Klage der Stettiner Schiffer verfügt worden, es se
unbillig, wenn sie beim Aufsuchen eines preußischen oder pommer
schen Seehafens außer dem gewöhnlichen Hafen- und Lotsgeld auch
noch die Schiffsungelder erlegen und einen neuen Paß lösen müßten.
vielmehr sollten sie in solchen Fällen gleich den übrigen Untertanen
traktiert werden. Dagegen wurde danach die Kolberger Kaufmann—
schaft mit dem Gesuch, gleich den Stettinern im Nothafen von den
Ungeldern und dem Paßgeld befreit zu werden, abgewiesen.?)
Die Lizenten konnten seit 1687/91 in Ermanglung von
Speziestalern auch in gangbarem Gelde nebst dem Aufgeld ent—
richtet werden; später (29. Dezember 1718) wurde auf Vorschlag
der Kammer genehmigt, daß gute gangbare Drittelstücke angenommer
würden. Jetzt wurde (1726) weiter erlaubt, daß auch Zweigroschen—
stücke und vollgültiges Franzgeld genommen werden koͤnnten.
Die Einnahmen sind nach der Revision nur unwesentlich und
erst nach einigen Jahren gestiegen, zunächst trat sogar ein erheb—
licher Abfall ein.ꝰ)
Für die pommersche Lizentverwaltung wurde die wichtige
Neuerung getroffen, daß die Inspektion über, die Lizentbedienten
1) Reskript vom 12. August 1713 auf Vorschlag der Kammer GEtettin
D. A. Lizents. Hp. Stolpe Nr. 4).
2) Reskripte, Berlin 14. Februar 1720 und 18. Juli 1721 EGtettin
Lizents. Hp. Kolberg 66 b).
8) Lizenteinnahme zu Stettin vor und nach der neuen Verfassung:
17173 16 359. 14. - 1727: 16002.18. 1
1718: 16915. 10. 4 1728: 15 776. 19. -
1719: 21133. 14. 6 1729: 18690.—. 4
1720: 22010. 9. 6 1730: 22 937.22. 10
1721: 18065. 23. 10 1731: 19850.23. 3
1722: 18540. 3. 6 1732: 18665. 13. 2
1723: 16 712.21. 4 1733: 20557.20. 4
1724: 15695. 17. 9 1734: 21784. 6.7
1725: 16593. 3. 8 1735: 22929.22. 3
1726. 19449.22. 11 1736.3 21260. 16. 5
181476. 21. 4 198 456. 18. 3
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