Erster Teil.
die Arbeiten der Kommission, und auch in Berlin ging man von
der Überzeugung aus, daß die bisherigen hohen Sätze und die
Überschreitung der Zollgerechtsame den Rückgang des Handels und
der Zolleinkünfte verursacht hätten.
Die Revisionskommission stellte unter Benutzung der bisherigen
Stettiner und der hinterpommerschen Zollrolle von 1670 eine neue
Zollrolle auf, die in ihrer Anordnung und in dem Wertfuß von
2/30/0 (2 Pf. vom Taler) der neumärkischen Rolle von 1724 folgte.
Zwar befürchtete der Kammerpräsident v. Massow einen zu großen
Ausfall und wollte von dem bisherigen Satze von 10/0 zunächst
nicht abgehen, nachher aber erklärte sich die Kammer mit ?/5 9/0 ein⸗
verstanden. In Berlin jedoch wurden bei der Revision des ein—
gesandten großen Entwurfs die darin noch auf 10/0 belassenen
Drogerei-, Luxus- und fremden Manufakturwaren auch auf ?/9
ermäßigt und alle inländischen Manufakturen auf /30/0 herabgesetzt.
Diesen letzteren Satz aber hielt die Kammer nun entschieden für
zu gering und abträglich, ein solcher sei auch kaum irgendwo zu
finden und lohne die Mühe des Einnehmens nicht. Daher wurden
in den Fällen, wo Waren den inländischen und den fremden Saß
trugen, die Sätze von ?/3 und 10/0 wiederhergestellt,) andere fremde
Waren, die nicht mit inländischen konkurrierten, blieben auf ?/5 0/0)
Alle inländische wollenen Waren sowie pommersche Leinwand
sollten, in fremde Lande ausgeführt, zollfrei sein, ebenso Wolle,
die von den Wollarbeitern zum eigenen Behufe aus einer Stadi
in die andere geholt wurde. Auch sonst ist Wolle erheblich herab—
gesetzt, desgleichen Kamelhaar; Biberhaar und Garn, zu inländischer
Manufakturen einkommend, auf 1, Steinkohlen, zu inländischen Fo—
briken gebraucht, auf 8.. Pf. vom Taler, Weinstein, Röte und
Oker unter den Vorschlag der Kammer angesetzt.
i) Das waren alle wollenen und seidenen Waren, Ziechenzeug, Parchen'
Warp, Hüte, Mützen, Handschuhe, Matratzen, Tauwerk, Tapezereien, Tressen
Spitzen u. dgl., Knöpfe, Perücken, Peltereien, Sattler- und Riemerwaren, gläserne
irdene, metallene und hölzerne Waren, Waffen, Holz, Kaleschen, Pfefferkuchen
Schinken. Atlas, Damast und gebrannte Wasser sind überhaupt nur zu 39
vom Taler angesetzt.
2) Das waren nur fremde feine Leinwand und kurze Waren. Flanell un
Fries blieben inländisch auf 1, ausländisch 2 Pf. vom Taler.