A. Die Konzeption der Seeleninstanzen
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Ebenso wie die Menschen in der Polis sind die Seeleninstanzen
in_der _Politeia’ also Träger. .‚bestimmter..Fähigkeiten..und...Träger
bestimmter..Antriebe. (wobei Vorstellungen über das Erstrebte, wie
schon gesagt, unabdingbar sind). Bei den Antrieben ist allerdings
weiter zu differenzieren, denn in den Seeleninstanzen der ‘Politeia’
fließen zwei ganz unterschiedlich geartete Antriebe zusammen,
nämlich einerseits der temporäre Wunsch, der eine einmalige
Handlung auslöst, andererseits das persistente Streben nach festen
Lebenszielen. Die Seeleninstanzen sind demnach..die Träger. 1)..yvon
Fähigkeiten, 2a) von aktuellen. Wünschen... und. Begehrlichkeiten
und 2b) von langfristigen Interessen. des Menschen. ‘?? — Alle drei
Punkte bedürfen knapper Anmerkungen:
Ad 1: Die Seeleninstanzen, zumindest die beiden ‚höherwerti-
gen‘, stehen für Fähigkeiten des Menschen,°®? genauer, für Teil-
aspekte der Fähigkeiten der Seele selbst: Die vernünftige Instanz
ermöglicht dem Menschen vernünftiges Denken und Planen,®%* die
streitlustige verleiht ihm (neben dem Wunsch zur) auch die Fähig-
auch unklare oder zweifelhafte Vorstellungen über die damit beschriebenen
psychischen Vorgänge impliziert. Dazu und zu weiteren Inkonsequenzen und
Unklarheiten der uns vertrauten psychischen Begrifflichkeit vgl. etwa Schmitt
1989] oder Schmitt [1994 al.
522 Diese Differenzierung findet sich in nuce bei Irwin [1977] 232 (freilich
nur für die vernünftige Instanz).
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xal © OukoOuEOa MÖTE(OV TOLTOV, Ü TOUTWV NOTEOW Äv Ein Öuko@vEc; — Ähn-
lich in 580d10. Für die Vernunft wird die Metapher vom ‚Werkzeug‘
(ögyavov) der Seele verwendet (518c5-6 tOö Ögyavov © »xartauyavOdver
Exaotoc; 527d8; jeweils in Analogie zum Auge). Vgl. die sokratische Kon-
zeption der 8üvayıc (477c1 ff., bes. c3. e2-3), ein Begriff, der für die See-
leninstanzen in der ‘Politeia’ allerdings keine Verwendung findet. Dazu auch
R. Robinson [1971b] 46f.
624 In 353d4-7 war die Fähigkeit und die Aufgabe (beides vereint sich im
Konzept des Eogyov), Aufsicht zu führen, zu herrschen, zu planen u.ä. (tö
EnıyeheloOarı xal ÄoyeLv xal Bouleueodarı xal ta ToLAÜTA NAvtA) der Seele im
ganzen zugesprochen worden; in 441e 4-6 kommt das Herrschen der Vernunft
zu.