16. Säuglings- und Kleinkinderfürsorge.
Berichterstatter: Professor M. Pfaundler in München.
Der von der Kommission eingesetzte Unterausschuss für Säug-
lings- und Kleinkinderfürsorge hat in einer Reihe von Sitzungen vom
Frühjahr und Sommer des vergangenen Jahres darüber beraten,
welche Massnahmen auf dem Gebiete des öffentlichen Säuglings-
schutzes zu dem obengenannten Zwecke zu empfehlen besonders vor-
dringlich erscheint. Der Unterausschuss gelangte auf Grund von
Vorschlägen und Reieraten, die die Herren Prof. R. Hecker, Hofrat
J.: Meier, Prof. J. Trumpp und der Verf. erstatteten und .nach
Anhörung weiterer Sachverständiger zu den unter I bis VI folgenden
Beschlüssen. Weiterhin wurden auf Grund eines von Herrn Ober-
medizinalrat Prof. K. Seitz vorgelegten Entwurfes Leitsätze zur
Kleinkinderfürsorge besprochen, deren Wortlaut unten angefügt wird.
LReichswochenhilfe.
Es ist mit geeigneten Mitteln ‚anzustreben, dass die während
der Kriegsdauer nach Verordnung des Bundesrates vom 3. Dezember
1914 und vom 23. April 1915 gewährte Unterstützung stillender Wöch-
nerinnen, die sogen. Reichswochenhilfe, als eine der erfolgreichsten
Massnahmen zur Verbreitung der natürlichen Ernährung und damit
zur Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit auch nach dem Kriege
in uneingeschränktem Masse und wie bisher fortzewährt werde.
MN. Alinentationspfilicht des Staates:
Es ist in gleicher Weise anzustreben, dass der Staat in die ge-
mäss $ 1708 des BGB. bestehende Alimentationspflicht eines im Kriege
gefallenen oder im Kriegsdienst verstorbenen Vaters gegenüber seinem
unehelichen Kinde eintrete.
MM Siuglings-Krankenversicherung:.
Es soll eine Einbeziehung der Säuglinge in die Krankenversiche-
rung stattfinden, nämlich die obligate Gewährung von Krankenhilfe
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