Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Der Leinsaathandel nach Schlesien. 621 
dessen auf. Vorstellung der Frankfurter Kaufmannschaft schon bald 
danach suspendiert und den beiden Städten befohlen, bei der im Anfang 
Dezember 1722 im Generalkommissariat stattfindenden Konferenz durch 
Deputierte die Sache zu verhandeln und möglichst in Güte beizulegen. 
Doch wurde dies dem Magistrat von Krossen zu spät mitgeteilt, und 
die Frankfurter erlangten im Rezeß vom 8. Januar 1723, daß die 
Landstraße über Landsberg verboten blieb. Die Krossener supplizierten 
wiederholt dagegen; die neumärkische Kammer, der die Sache über— 
tragen wurde, verschleppte sie und setzte dann ein neues Verhör 
zwischen den streitenden Teilen auf den 1. Oktober an. 
Die Behörden fragten naturgemäß weniger danach, ob Stettin und 
Frankfurt oder Kolberg und Krossen diesen Handel in Händen hatten, 
sondern vor allem, wie er den Königlichen Landen überhaupt erhalten 
bleiben und ganz dahin gezogen werden könne. Denn da die Seefahrt 
beschwerlich und öfters unterbrochen war und nur eine beschränkte 
Saison hatte, die Landfracht durch Polen aber wohlfeil war und den 
ganzen Winter fortgesetzt werden konnte, so hatten die Schlesier wieder 
stark angefangen, sich ihrer zu bedienen. Die Kolberger Kaufleute schlugen 
schon 1721 als Gegenmittel vor, das Stromgeld für die Fahrt nach 
Danzig dem Seezoll gleich zu setzen, also zu verdoppeln, das Königs— 
berger Lizentkollegium aber widerriet dies.) Dagegen wurde der 
neumärkische Zoll von 1 Gr. 412,, Pf. vom Scheffel auf 2 Gr. von 
der Tonne ermäßigt.s) Zugleich wurde die preußische Kammer be— 
auftragt, mit dem Kommerzienkollegium zu überlegen, ob und wie 
der Landhandel mit Leinsaat zu diffikultieren sei. Die preußischen 
Behörden aber widerrieten dringend solche Pläne,“) denn durch 
eine Zollerhöhung werde sich dieser Handel von Königsberg ganz 
nach Riga und Libau wenden und die litauischen Ämter großen 
Schaden leiden, zumal da die kurländische Leinsaat feiner sei. Der 
Landtransport sei notwendig, da gerade im Herbst und Winter 
die größzte Versendung stattfinde, wo die Wasserfahrt oft stockte. Gegen 
den Frankfurter Niederlagsanspruch aber brachten Kolberg und Krossen 
1) Refkript vom 10. November 1722. 
2) 5. Dezember 1721 (Gen.«Dir. Pommern, Zolls. 9). 
) Bgl. oben S. 41. 
79) Lizentkollegium 21. Januar, Kommerzienkollegium 15. Februar, Kammer 
24. Februar 1724 (Gen.⸗Dir. Pommern, Zolls. 9).
	        
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