Der Leinsaathandel nach Schlesien. 621
dessen auf. Vorstellung der Frankfurter Kaufmannschaft schon bald
danach suspendiert und den beiden Städten befohlen, bei der im Anfang
Dezember 1722 im Generalkommissariat stattfindenden Konferenz durch
Deputierte die Sache zu verhandeln und möglichst in Güte beizulegen.
Doch wurde dies dem Magistrat von Krossen zu spät mitgeteilt, und
die Frankfurter erlangten im Rezeß vom 8. Januar 1723, daß die
Landstraße über Landsberg verboten blieb. Die Krossener supplizierten
wiederholt dagegen; die neumärkische Kammer, der die Sache über—
tragen wurde, verschleppte sie und setzte dann ein neues Verhör
zwischen den streitenden Teilen auf den 1. Oktober an.
Die Behörden fragten naturgemäß weniger danach, ob Stettin und
Frankfurt oder Kolberg und Krossen diesen Handel in Händen hatten,
sondern vor allem, wie er den Königlichen Landen überhaupt erhalten
bleiben und ganz dahin gezogen werden könne. Denn da die Seefahrt
beschwerlich und öfters unterbrochen war und nur eine beschränkte
Saison hatte, die Landfracht durch Polen aber wohlfeil war und den
ganzen Winter fortgesetzt werden konnte, so hatten die Schlesier wieder
stark angefangen, sich ihrer zu bedienen. Die Kolberger Kaufleute schlugen
schon 1721 als Gegenmittel vor, das Stromgeld für die Fahrt nach
Danzig dem Seezoll gleich zu setzen, also zu verdoppeln, das Königs—
berger Lizentkollegium aber widerriet dies.) Dagegen wurde der
neumärkische Zoll von 1 Gr. 412,, Pf. vom Scheffel auf 2 Gr. von
der Tonne ermäßigt.s) Zugleich wurde die preußische Kammer be—
auftragt, mit dem Kommerzienkollegium zu überlegen, ob und wie
der Landhandel mit Leinsaat zu diffikultieren sei. Die preußischen
Behörden aber widerrieten dringend solche Pläne,“) denn durch
eine Zollerhöhung werde sich dieser Handel von Königsberg ganz
nach Riga und Libau wenden und die litauischen Ämter großen
Schaden leiden, zumal da die kurländische Leinsaat feiner sei. Der
Landtransport sei notwendig, da gerade im Herbst und Winter
die größzte Versendung stattfinde, wo die Wasserfahrt oft stockte. Gegen
den Frankfurter Niederlagsanspruch aber brachten Kolberg und Krossen
1) Refkript vom 10. November 1722.
2) 5. Dezember 1721 (Gen.«Dir. Pommern, Zolls. 9).
) Bgl. oben S. 41.
79) Lizentkollegium 21. Januar, Kommerzienkollegium 15. Februar, Kammer
24. Februar 1724 (Gen.⸗Dir. Pommern, Zolls. 9).