Vorrede.
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verbleibe und dass unser Verhalten darin nicht das
Mindeste ändern könne. Deshalb sei es das Beste, seinen
Neigungen zu folgen und nur an das sich zu halten,
was für die gegenwärtige Zeit uns befriedige. Sie be
denken die sonderbaren Folgerungen nicht, welche an
einen solchen Grund sich knüpfen, welcher zu viel be
weist, weil er z. B. beweisen dürfte, dass man einen
süssen Trank auch dann trinken solle, wenn man wisse,
dass er Gift enthalte. Mit demselben -Grunde (wenn er
ein gültiger wäre) könnte ich auch behaupten, dass wenn
es in dem Buche der Parzen geschrieben stehe, dass das
Gift jetzt mich tödten oder mir Schaden zufügen werde,
dies auch eintreten werde, wenn ich den Trank nicht
trinke; und dass wenn dies in diesem Buche nicht ge
schrieben stehe, es auch nicht geschehen werde, selbst
wenn ich das Gift trinken würde. Mithin könnte ich
ungestraft meinen Neigungen folgen und das wählen,
was angenehm ist, wenn es auch noch so schädlich ist.
Indess sind solche Behauptungen eine offenbare Ver
kehrtheit. Wenn ein solcher Einwurf jene Leute auch
ein wenig stutzig macht, so kommen sie doch immer auf
ihre Reden zurück, welche sie in mancherlei Weise so
lange hin und her wenden, bis man ihnen den Fehler
ihres Trugschlusses begreiflich macht. Es ist nämlich
falsch, dass das Ereigniss eintrete, gleichviel was man
thue; vielmehr tritt es ein, weil man das thut, was dahin
führt und wenn das Ereigniss in jenem Buche geschrieben
steht, so ist auch die Ursache darin verzeichnet, welche
es eintreten macht. Anstatt dass also die Verknüpfung
der Wirkungen und Ursachen die Lehre von einer das
Handeln beschädigenden Nothwendigkeit bestätigte, dient
sie vielmehr zu deren Widerlegung. h )
Aber auch abgesehen von schlechten Absichten und
unsittlichen Neigungen, kann man auch in anderer Weise
die bedenklichen Folgen einer solchen Schicksals-Noth
wendigkeit einsehen, wenn man bedenkt, dass sie die
Freiheit des Willens auf hebt, welche dem sittlichen
Handeln so unentbehrlich ist; denn das Gerechte und
Ungerechte, das Lob und der Tadel, die Strafe und der
Lohn finden auf nothwendige Handlungen keine An
wendung und Niemand ist verbunden, das Unmögliche
zu thun oder das unbedingt Nothwendige nicht zu