Gewerkschaften.) Die normale Erwerbslosenunterstützung darf
80 Prozent des letzten Wochenlohnes des Erwerbslosen nicht
übersteigen — gewöhnlich beträgt die Unterstützung ein Drittel
bis die Hälfte des Arbeitslohnes des Versicherten.
Das Existenzminimum betrug nach den offiziellen Angaben,
die zu tief gegriffen sind, wöchentlich 43 Schilling, während ein
Erwerbsloser mit vielen Familienmitgliedern im Durchschnitt
eine Unterstützung von 5,80 bis 21 Schilling wöchentlich erhielt.
Die österreichische Regierung hat, nicht ohne Wissen und Zu
stimmung der Sozialdemokratischen Partei, im Parlament einen
Gesetzentwurf eingebracht, der die Erwerbslosenversicherung
im Vergleich zu der im letzten Januar eingetretenen Ver
schlechterung noch stärker kürzt.
England
Der Erwerbslosenversicherung unterliegen sämtliche
Arbeiter und Arbeiterinnen, die das 16. Lebensjahr erreicht haben
und jährlich nicht über 250 Pfund Sterling (1 Pfund Sterling
= 20 Schilling sind etwa 20 M.) verdienen. Nicht erwerbslosen
versicherungspflichtig sind Landarbeiter (unter anderm auch
Garten- und Forstarbeiter), Hausangestellte. Angestellte in
staatlichen Betrieben, Krankenschwestern, Militärbedienstete,
Polizisten, Lehrer, Gelegenheitsarbeiter und Fischer.
An Beiträgen zum Versicherungsfonds leisten wöchentlich:
Versicherte Männer von 21—65 Jahren . . 7 Pence
Frauen des gleichen Alters 6 „
Die Unternehmer leisten für;
Männer von 21—65 Jahren ...... 8 „
Für Frauen des gleichen Alters .... 7 „
und der Staat zahlt für diese beiden Kategorien von Versicherten
jeweils je 7% bzw. 6K Pence wöchentlich hinzu.
Jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen von 18 bis 21 Jahren
leisten einen Beitrag von 6 bzw. 5 Pence. Die Unternehmer
zahlen für sie 7 bzw. 6 Pence und der Staat von -6% bzw.
5% Pence wöchentlich
Minderjährige. Arbeiter und Arbeiterinnen leisten einen
Beitrag von 3% bzw. 3 Pence wöchentlich, während die Unter
nehmer 4 bzw. 3V2 Pence und der Staat 3% bzw. 3(4 Pence
wöchentlich hinzuzahlen.
Am siebenten Tage der Erwerbslosigkeit beginnt für die
Versicherten der normale Bezug der Unterstützung, die
26 Wochen läuft (diese Frist kann in Ausnahmefällen auf
44 Wochen verlängert werden), falls die Versicherten in den
letzten zwei Jahren mindestens 30 Beiträge geleistet haben, und
«w zwar beträgt die Höhe der Unterstützung (wöchentlich):