Die Versicherungsbeiträge und Versicherungsbezüge zerfallen
in drei Gruppen:
Versicherte mit
Versicherte und
Unternehmer
entrichten in 2
Während der Ar
beitslosigkeit be
einem täglichen
Wochen einen
ziehen aie Ver
Verdienst bis
Beitrag von
werten täß'ich
Gruppe 1
4 Lire*)
0,70 Lire
1,25 Lire
„ 2
4—8 „
1,40 „
2,50 „
„ 3 über 8 „
2.10 „
3,75 „
*
Die Unterstützung darf 50 Prozent eines Tagelohns nicIT'
übersteigen.
Der durchschnittliche Arbeitslohn im Mai betrug 15 bis 26
Lire täglich. Der Unterstützungsbezug beginnt am achten Tag
der Erwerbslosigkeit und dauert 90 Tage für jene Versicherten,
die 24 zweiwöchentliche Beiträge geleistet haben, und 120 Tage
für jene, die 36 zweiwöchentliche Beiträge entrichtet haben.
Wie elend niedrig die Erwerbslosenversicherungssätze sind,
selbst wenn sie für die ganze Dauer der Arbeitslosigkeit gewährt
würden, ist daraus ersichtlich, daß das offiz eile Existenzminimum
für eine fünfköpfige Familie in Mailand 240 Lire wöchentlich
beträgt
Nachstehend eine Aufstellung der Preise für einige Lebens
mittel in Italien:
1 kg Kartoffeln kostete Anfang d. J.
1 kg Weißbrot „ ■ „ „ „
1 kg Zucker „ „ „ „
1 Liter Milch „ „ „ „
1,15 Lire
2—2,20 „
6,90 „
1,52 „
Polen
Der Erwerbslosenversicherung in Polen unterliegen laut Ge
setz von 1924 sämtliche auf Grund von Anstellungsverträgen
tätige Lohnarbeiter vom 18. Lebensjahre an. u. a auch die An
gestellten der staatlichen Unternehmungen die Kopfarbeiter die
Künstler, die Schriftsteller. Offiziere der Handelsflotte und die
Saisonarbeiter, die über sechs Monate im Jahre arbeiten. Nicht
versicherungspflichtig sind die in der Land- und Forstwirtschaft
tätigen Personen, die Hausangestellten, die Saisonarbeiter, die
unterhalb der jährlicl festgesetzten Frist tätig sind, ungelernte
Arbeiter be,m Eisenbahnbau und Wegebau
Die Beiträge zum Versicherungsfonds gegen Erwerbslosig
keit und die Versicherungsbeziige gliedern sich in zwei Gruppen:
fiir Hand- und Kopfarbeiter
Die Versicherung der Handarbeiter
Anteil an den
Beitrag Versicherungs
kosten
Versicherungspflichtige Arbeiter 0,45% des Lohns */«
Unternehmer 1,35% des Lohns der versicherungs-
pfl.chtigen Arbeiter ’/«
) 1 Lire = etwa 20 Pfennig.
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